Vermeidung der Körperschaftsteuer: neue EU-Vorschriften zur Beseitigung der größten Schlupflöcher ab 1. Januar
Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/18/6853 vom 30. Dezember 2018
Die Kommission begrüßt das Inkrafttreten neuer Vorschriften, mit denen die gängigsten Praktiken zur Vermeidung der Körperschaftsteuer unterbunden werden sollen.
Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, sagte: „Die Kommission geht schon seit Langem konsequent gegen aggressive Steuerplanung vor. Wir haben die Schlacht noch nicht gewonnen, aber dies stellt eine sehr wichtige Etappe unseres Kampfs gegen diejenigen dar, die Schlupflöcher in den Steuersystemen unserer Mitgliedstaaten ausnutzen wollen, um Steuern in Milliardenhöhe zu sparen.“
Die Vorschriften stützen sich auf die globalen Standards der OECD zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) aus dem Jahr 2015 und dürften verhindern helfen, dass Gewinne die EU verlassen und nicht versteuert werden. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
- Alle Mitgliedstaaten werden nun in Niedrigsteuerländer verlagerte Gewinne besteuern, wenn das Unternehmen dort keine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen)
- Um Unternehmen davon abzuhalten, ihre Steuerbelastung durch überhöhte Zinszahlungen zu verringern, werden die Mitgliedstaaten den Betrag der Zinsausgaben begrenzen, den ein Unternehmen von seinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen kann (Zinsabzugsbeschränkung)
- Die Mitgliedstaaten werden außerdem Steuerplanungsmaßnahmen bekämpfen können, gegen die keine anderen Vorschriften greifen (allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch)
Am 1. Januar 2020 treten außerdem Vorschriften zu hybriden Gestaltungen in Kraft, die Unternehmen davon abhalten sollen, Inkongruenzen der Steuervorschriften zweier EU-Mitgliedstaaten zu nutzen, um Steuern zu vermeiden, sowie Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Gewinne aus Vermögenswerten wie Rechten am geistigen Eigentum, die aus einem Mitgliedstaat ausgelagert werden, in diesem Mitgliedstaat steuerpflichtig werden (Wegzugsbesteuerung).
Hintergrund
Die im Jahr 2016 von der Kommission vorgeschlagenen rechtsverbindlichen Vorschriften (Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung) wurden vereinbart, um die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung voranzubringen. Diese Vereinbarung folgte auf die Vereinbarung der OECD-Länder über Empfehlungen zur Eindämmung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) und verschaffte der EU eine Vorreiterrolle bei der politischen und wirtschaftlichen Herangehensweise an die Unternehmensbesteuerung.
Die Juncker-Kommission steht an vorderster Linie der internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Neue Transparenzvorschriften wurden schrittweise eingeführt, damit die Mitgliedstaaten über die erforderlichen Informationen verfügen, um gegen Unternehmen vorzugehen, die nicht ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen. Die EU hält außerdem mit ihren Arbeiten zur Liste nicht kooperativer Steuergebiete ihre internationalen Partner an, globale Standards zur Bekämpfung der Steuervermeidung umzusetzen. Ferner hat die Kommission weitreichende Körperschaftsteuerreformen vorgeschlagen, die die Besteuerung multinationaler Unternehmen in der EU neu gestalten und ein Unternehmensumfeld gewährleisten würden, das grenzüberschreitend tätigen Unternehmen das Leben erleichtern soll.
Weitere Informationen
- Vorschlag für Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung
- Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung
- Studie über aggressive Steuerplanung – Strukturen und Indikatoren
- Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der EU
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera