Bundesrechnungshof: Kontrollverlust verhindern, Handlungsfähigkeit sichern
Bundesrechnungshof, Pressemitteilung vom 1.3.2023
Pressemitteilung zur Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Kay Scheller, zur Aufstellung der Eckwerte für den Bundeshaushalt 2024 und die Finanzplanung 2027
„Die schweren globalen Krisen der letzten drei Jahre haben tiefe Spuren in den Bundesfinanzen hinterlassen. Um sie zu bewältigen hat der Bund fast 850 Mrd. Euro neue Schulden vorgesehen. Noch nie wurden in so kurzer Zeit so viele neue Kredite beschlossen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV), anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 und der Finanzplanung bis 2027. „In über 70 Jahren Bundesrepublik hat der Bund Schulden von rund 1,3 Billionen Euro angehäuft, mit allen Krisen dieser 7 Jahrzehnte und auch der Wiedervereinigung. Dieser Schuldenberg wächst durch die Beschlüsse der letzten drei Jahren noch einmal um 60 % auf mehr als 2,1 Billionen Euro massiv an. Diese Dynamik und ihre Folgen drohen die Tragfähigkeit der Bundesfinanzen und damit auch die staatliche Handlungsfähigkeit ernsthaft zu gefährden. Permanent in neue Schulden auszuweichen, ignoriert die Realität und übergeht die Interessen vor allem der jungen Generation. Für stabile Bundesfinanzen bedarf es jetzt klarer, kluger und auch schmerzhafter Entscheidungen.“
Der gewaltige Schuldenberg, seine Zinslasten und Tilgungsverpflichtungen treffen auf einen riesigen Modernisierungs- und Nachholbedarf bei Infrastruktur, Verteidigung, Digitalisierung und Klimaschutz sowie den demografischen Wandel und steigende Kosten in den Sozialversicherungen. Unter dem Strich sind große Teile des Bundeshaushalts bereits gebunden, seine Krisenfestigkeit wird immer geringer. „Nach der Krise ist vor der Krise!“, so Scheller. „Künftige Krisen können nur mit tragfähigen Staatsfinanzen gemeistert werden. Nur so kann der Bund auch in schwierigen Lagen die Kontrolle behalten und kommenden Herausforderungen begegnen“.
Um weiter das Heft des Handelns in der Hand zu halten, müssen Bundesregierung und Parlament aus Sicht des BWV jetzt:
- die Dynamik der Neuverschuldung stoppen,
- ein Reporting zu den steigenden Zinsausgaben einführen,
- die Belastung künftiger Generationen durch eine schnellere Tilgung der Krisenkredite reduzieren,
- in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine Entlastung des Bundes durchsetzen,
- die Entkernung des Bundeshaushalts durch die Flucht in Sondervermögen rückgängig machen und
- die vom Bundesminister der Finanzen auch für die Haushaltspolitik angekündigte „Zeitenwende“ umsetzen, und über eine Bestandsaufnahme alle Einnahmen und Ausgaben auf den Prüfstand stellen und neu priorisieren. Konkret schlägt der BWV u.a. vor,
- das strukturelle Kernproblem „Versteinerung“ aufzulösen und Haushaltspolitik nicht kurzfristig zu denken,
- den Bundeshaushalt konsequent auf Kernaufgaben des Bundes und wichtige Zukunftsfelder auszurichten,
- die Ausgaben von konsumtiven zu investiven mit Zukunftswirkung zu verlagern,
- keine neuen Maßnahmen ohne Klärung ihrer langfristigen Finanzierungsmöglichkeit zu beschließen,
- langfristige Tragfähigkeitskonzepte für alle Sozialversicherungszweige zu entwickeln.
Denn: Für seinen enormen Schuldenberg zahlt der Bund einen hohen Preis. Die Zinswende zur Bekämpfung der Inflation lässt seine Zinsausgaben hochschnellen. Während er 2021 knapp 4 Mrd. Euro Zinsen zahlte, werden es 2023 fast 40 Mrd. Euro sein – eine Verzehnfachung mit weiter steigender Tendenz. Dem hat sich der Bund ausgeliefert, zumal er sich die günstigen Konditionen der letzten Jahre nicht langfristig gesichert hat. Das schränkt die verbleibenden Haushaltsspielräume jetzt massiv ein.
Die in der Notlage aufgenommenen Kredite sind nicht nur zu verzinsen, sondern auch zu tilgen. Das verlangt das Grundgesetz. „Die Tilgungspläne sind wenig ambitioniert“, so Scheller. „Die Tilgungen sollen 2028 beginnen und erst 2061 enden. Das ist eine weitere finanzielle Bürde für die junge Generation von heute.“ Die Stellungnahme verdeutlicht das mit einem Beispiel: Ein heute dreizehnjähriges Kind, das im Jahr 2028 mit 18 Jahren in das Berufsleben eintritt, zahlt bis zu seinem 50. Lebensjahr mit seinen Steuern die Tilgung der in drei Jahren aufgenommenen Krisenkredite plus die darauf entfallenden Zinsen.
Die vom Bund aufgenommenen Krisenkredite vertiefen auch die Schuldenkluft zwischen ihm auf der einen sowie Ländern und Gemeinden auf der anderen Seite weiter. Während der Bund Rekordschulden macht, werden die Länder in ihrer Gesamtheit in 2022 positive Haushalte haben und ihren Schuldenstand verringern können. Im Ergebnis finanziert der Bund mit seinen neuen Schulden die Konsolidierung der Länderhaushalte. Dabei erodiert die Finanzierungsbasis des Bundeshaushalts durch dauerhaften Verzicht auf Steueranteile zu Gunsten von Ländern und Gemeinden ohnehin. Allein von 2011 bis 2023 sinkt der Bundesanteil am Gesamtsteueraufkommen von 43,3 % auf 39,3 %. Hierdurch entgehen dem Bund von 2022 bis 2026 rund 202 Mrd. Euro, die stattdessen Ländern und Gemeinden zu Gute kommen. „Der Bund hat seine Belastungsgrenze erreicht,“ sagte Scheller. „Jetzt müssen sich die Länder solidarisch zeigen. Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen müssen überprüft und neu geordnet werden.“
Hinzu kommt: Der Bundeshaushalt bildet die wahre Lage der Bundesfinanzen nicht mehr ab. Denn ein erheblicher Teil der Krisenkredite liegt in Sondervermögen, also außerhalb des Bundeshaushalts. Diese Flucht in Sondervermögen ist nicht nur intransparent, sondern umgeht die Schuldenregel des Grundgesetzes. Dazu Scheller: „Die Politik ist gefragt, gut zu haushalten; also zu priorisieren. Regierung und Parlament haben die Verantwortung, abzuwägen, Konflikte auszutragen und Entscheidungen zu treffen. Anstatt den einfachen Weg zu gehen und diese Entscheidungen über Schulden in die Zukunft zu verlagern.“
Hintergrund
Im März 2023 startet das regierungsinterne Aufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2024 und die Finanzplanung 2025 bis 2027. Mitte März 2023 legt die Bundesregierung im Eckwertebeschluss die geplanten Einnahmen und Ausgaben für diese Zeiträume fest. Als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung legt der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, zu diesem Anlass eine Bestandsaufnahme zur Lage der Bundesfinanzen vor und macht Vorschläge für deren Konsolidierung.
Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wirkt durch Vorschläge, Gutachten oder Stellungnahmen auf eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben und eine entsprechende Organisation der Bundesverwaltung einschließlich ihrer Sondervermögen und Betriebe hin. Er kann dabei auf eigene Initiative beratend tätig werden. Traditionell übt der Präsident des Bundesrechnungshofes das Amt des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung aus. Über die Bestellung entscheidet die Bundesregierung.
Mehr zu den Feststellungen und Empfehlungen lesen Sie in der Stellungnahme des BWV an das Bundesministerium der Finanzen:
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