Jahressteuergesetz bringt Änderungen für Unternehmen - Wirtschaft nimmt Referentenentwurf aus Sicht der Praxis unter die Lupe
Investitionsanreize in der Corona-Krise versprechen die Pläne des Bundesfinanzministeriums für ein Jahressteuergesetz 2020. Die Wirtschaft bewertet viele Punkte des Referentenentwurfs positiv, sieht jedoch auch Fallstricke.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK), Presseinformation vom 19.8.2020
In einer gemeinsamen Stellungnahme loben der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und sieben weitere Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft die im Referentenentwurf vorgesehenen Anpassung der "7g-Rücklage" aus dem Einkommenssteuergesetz: Die vorgesehenen Änderungen bringen Vereinfachungen und erweitern für die Unternehmen den Spielraum zur Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (früher "Ansparabschreibung") sowie Sonderabschreibungen.
Dabei schlagen die Verbände einen Ausbau der Neuregelung vor. So könne etwa eine Erhöhung der abzugsfähigen Kosten und der Gewinnobergrenze gerade in Zeiten der Corona-Pandemie Investitionen ankurbeln und das Instrument für noch mehr Unternehmen öffnen.
Pauschalversteuerung auch für Mitarbeiter-BahnCards
Ein weiterer Verbesserungsvorschlag betrifft die Mobilität im Bahnverkehr: Die Bundeswehr kann sich bei Freifahrtberechtigungen für Soldaten im Nah- und Fernverkehr künftig über eine Pauschalversteuerung von 25 Prozent freuen, die sich nicht auf den Werbungskostenabzug auswirkt.
Eine entsprechende, unbürokratische Regelung wünschen sich die Verbände auch für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern BahnCards überlassen – nicht nur im Interesse des Gleichheitsgrundsatzes, sondern auch als Beitrag für eine umweltfreundliche Mobilität und flexible Arbeits- und Mobilitätskonzepte.
Zustimmung für Digitalisierungsansätze ...
Als positiv bewertet die Wirtschaft unter anderem, dass den Betreibern elektronischer Marktplätze die qualifizierte Überprüfung einer inländischen Umsatzsteuer-Identnummer ihrer Kunden ohne den Austausch von Bestätigungen in Papierform möglich sein soll.
Auch die Pläne, den Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern künftig auf Basis der Dateninfrastruktur der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) umzusetzen, stoßen auf die Zustimmung der Verbände.
... aber keine Gleichschaltung von Buchhaltungs-Software
Sehr kritisch äußern sie sich allerdings zu einer Änderung der Abgabenordnung, die eine Vereinheitlichung von Schnittstellen und Datenspeicherung vorsieht: Steuerrelevanten Unterlagen, die ein Unternehmen digital erstellt, sollen künftig nach einem gemeinsamen Standard gespeichert und exportiert werden. Einheitliche Datensatzbeschreibungen und digitale Schnittstellen hierfür soll das Bundesfinanzministerium über Rechtsverordnungen festlegen.
Die Wirtschaftsvertreter befürchten nun, dass im Ergebnis die Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen in Zukunft nur noch mit einem einzigen digitalen Buchhaltungs- respektive Archivsystem arbeiten müssen, das von der Finanzverwaltung vorgegeben wird – oder alternativ eigene Entwicklungen aufwendig in eine andere Form konvertieren.
Erhebliche Einschränkung der unternehmerischen Freiheit
Dabei handele es sich um ein "sehr großes und aufwendiges Projekt, das die unternehmerische Freiheit ganz erheblich einschränken würde", heißt es in der Stellungnahme. Die Verbände fordern deshalb, den "massiven Einführungs- und laufender Erfüllungsaufwand" im Gesetzentwurf zu beziffern und vom Normenkontrollrat verifizieren zu lassen.
Sie finden die komplette Stellungnahme vom 14. August 2020 hier zum Download:
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