Bundestag: Angaben zu Steuererlässen bei Erbschaften und Schenkungen
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 495/2025 vom 9.10.2025
Im Jahr 2024 hat es 41 Schenkungen und vier Erbschaften mit Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß Paragraf 28a des Erbschaftssteuergesetzes gegeben. Die Erwerbe summierten sich auf einen Gesamtwert von 11,1 Milliarden Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/1969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1683) hervor.
Dabei wurden insgesamt Steuerzahlungen von 3,4 Milliarden Euro erlassen, so dass eine verbleibende Steuer von 182 Millionen Euro blieb. Im Jahr 2023 kam es bei insgesamt 26 Fällen zu einem Steuererlass von 2,2 Milliarden Euro. Gezahlt wurden sechs Millionen Euro. Für 2022 sind 24 Fälle aufgelistet mit einem Erlass von insgesamt 1,4 Milliarden Euro und 2021 zehn Fälle mit einem Erlass von 450 Millionen Euro.
Quelle: bundestag.de