EU-Parlament: Ein gerechteres Steuersystem für das digitale Zeitalter
Europäisches Parlament, Pressemitteilung (REF: 20210422IPR02622) vom 29.4.2021
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Internationale Steuerregeln aus dem frühen 20. Jahrhundert ungeeignet für die digitale Wirtschaft
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Mindeststeuersatz für Unternehmen auf internationaler Ebene dringend erforderlich
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Steuern sollten dort gezahlt werden, wo die Wertschöpfung wirklich erfolgt
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Ohne Fortschritte auf internationaler Ebene sollte die EU einen Alleingang wagen
Internationale Steuerregeln müssen erneuert werden, inklusive eines effektiven Mindestkörperschaftsteuersatzes. Scheitern die weltweiten Verhandlungen, sollte die EU einen Alleingang wagen.
Mit der Verabschiedung ihrer Entschließung einige Monate vor den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erwarteten Entscheidungen versuchen die Abgeordneten, die Dynamik auf europäischer Ebene beizubehalten und gleichzeitig Änderungen entsprechend ihrer Prioritäten durchzusetzen.
Weltweiter Mindeststeuersatz, neue Besteuerungsrechte und die EU an vorderster Front
Um Steuervermeidung einzudämmen und Steuern gerechter zu gestalten, machen die Abgeordneten eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung veralteter Regeln, die lange vor der Entstehung der digitalen Wirtschaft eingeführt wurden.
Sie fordern, dass ein effektiver Mindeststeuersatz auf einem fairen und ausreichenden Niveau festgelegt wird, um Gewinnverlagerungen zu verhindern und schädlichem Steuerwettbewerb vorzubeugen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Entschließung auch den jüngsten Vorschlag der US-Regierung für einen weltweiten Unternehmenssteuersatz von 21 %.
Das Steuerrecht sollte berücksichtigen, dass die Interaktion zwischen Unternehmen und Verbrauchern infolge der Digitalisierung bei hochgradig digitalisierten Geschäftsmodellen erheblich zur Wertschöpfung beiträgt. Dies würde es ermöglichen, dass mehr Steuern dort gezahlt werden, wo die Wertschöpfung stattfindet, was schon immer einer der grundlegenden Gedanken bei Besteuerung war, und nicht dort, wo die Steuersätze am niedrigsten sind.
Schließlich bestehen die Abgeordneten darauf, dass die EU einen eigenen Notfallplan entwickelt, der in Kraft treten würde, wenn die Verhandlungen auf globaler Ebene bis Ende des Jahres keine Ergebnisse bringen. Bis Mitte 2021 sollte es Vorschläge für eine Digitalabgabe und einen Fahrplan der Kommission mit unterschiedlichen Szenarien geben, mit und ohne Einigung auf OECD-Ebene.
Die Entschließung wurde mit 549 Stimmen bei 70 Gegenstimmen und 75 Enthaltungen angenommen.
Zitate
Während der Debatte am Mittwoch sagte Andreas Schwab (EVP, DE), einer der Ko-Berichterstatter: „Es ist höchste Zeit, digitale und nicht-digitale Leistungen gleich zu besteuern. Alle Unternehmen müssen ihren Anteil an Steuern zahlen. Der Wiedereinstieg der USA in die G20/OECD-Verhandlungen hat neuen Schwung gebracht. Jetzt müssen sich alle beteiligten Länder beeilen, um auf internationaler Ebene einheitliche Regeln zu definieren. Zudem darf in Europa kein steuerlicher Flickenteppich entstehen, sonst können wir uns die Arbeit am digitalen Binnenmarkt sparen.“
Martin Hlaváček (Renew, CZ), der andere Mitberichterstatter, sagte: "Große digitale Akteure dürfen keinen unfairen Vorteil gegenüber KMU haben. Wir haben eine moralische Verantwortung, dafür zu sorgen, dass multinationale digitale Unternehmen ihren fairen Beitrag leisten, genau wie alle anderen Unternehmen und Bürger. Obwohl dieses Problem am besten auf internationaler Ebene gelöst werden kann, muss dies der letzte Versuch sein - entweder gibt es bis zum Sommer eine Einigung bei der OECD oder die EU muss ihre eigene Strategie verabschieden. Wir können uns nicht ewig zurücklehnen und uns auf die internationale Ebene verlassen."
Hintergrund
Auf OECD-Ebene laufen derzeit Gespräche, um die internationalen Steuervorschriften umfassend zu überdenken, damit sie die erheblichen Veränderungen besser berücksichtigen, die die Volkswirtschaften durch die Globalisierung und Digitalisierung erfahren haben. Ziel ist es, bis zum dritten Quartal 2021 eine Einigung auf dieser Ebene zu erzielen.
Das Parlament hat sich seit 2015, als der erste nichtständige Ausschuss zu diesem Thema eingerichtet wurde, auf die steuerlichen Herausforderungen konzentriert. Dieser Ausschuss bestand bis 2019, als ein ständiger Unterausschuss eingerichtet wurde. Der Unterausschuss für Steuerfragen nahm seine Arbeit im Juni 2020 auf.
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