BdSt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer: Politik muss für Rechtssicherheit sorgen!
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. 17.12.2014, Pressemitteilung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer ist eine Entscheidung mit Licht und Schatten. BdSt-Präsident Reiner Holznagel sagte zum Urteil: „Die Begünstigungsregeln für kleinere und mittlere Unternehmen sind kein Steuerprivileg, sondern dürfen aus guten Gründen gewährt werden. Der Gesetzgeber muss die Vorgaben des Gerichts jetzt umsetzen und die Erbschaftsteuerregeln an die Vorgaben des Gerichts anpassen. Vor allem sollten Unternehmen profitieren, die tatsächlich Arbeitsplätze sichern. Windige Rechtskonstruktionen, deren einziges Ziel das Steuersparen ist, haben die Verschonungsregeln nicht verdient.“
Bei einer Überarbeitung der geltenden Regeln steht die Bundesregierung im Wort: Eine vernünftige Unternehmensfolge muss auch in Zukunft möglich sein. „Die Sorgen vieler kleiner und mittlerer Unternehmen muss die Politik ernst nehmen“, betont Holznagel. „Für sie muss nun endlich Rechtssicherheit geschaffen werden.“ Daher fordert der Bund der Steuerzahler den Gesetzgeber auf, die vom Gericht verlangten Korrekturen vorzunehmen und dafür die Zeit bis zum 30. Juni 2016 zu nutzen. Das Gericht gibt dem Gesetzgeber die Möglichkeit, das geltende Recht bis dahin fortzuführen. „Darum muss die Politik jetzt garantieren, dass es keine Verschärfungen mit sofortiger Wirkung gibt.“
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregeln für die Schenkung oder Vererbung von Unternehmen erlassen darf. Der Schutz von Familienunternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen stellen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund dar, um Betriebe ganz oder teilweise von der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu befreien. Allerdings müssen die Verschonungsregeln präziser ausgestaltet werden. Die bisherigen Regeln sind insoweit verfassungswidrig und bedürfen der Korrektur.
Auf den Internetseiten des BdSt:
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