Vereinigte Lohnsteuerhilfe: Seit 1. Januar 2020: Steuerklasse kann mehrmals im Jahr gewechselt werden
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Pressemitteilung vom 13.1.2020
Ehegatten und Lebenspartner konnten bislang einmal im Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die Steuerklassenkombination im gleichen Jahr ein zweites Mal zu wechseln. Neu: Ab sofort können Ehe- und Lebenspartner mehrmals im Jahr ihre Steuerklasse ändern und damit die für sie steuergünstigste Kombination wählen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit den wichtigsten Details im Kurz-Überblick.
Steuerklassenwechsel: Das ist neu ab 1. Januar 2020
- Ehepartner und Lebenspartner können ihre Steuerklassen mehrfach pro Jahr wechseln.
- Das geht über den zweiseitigen "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern", den es in Papierform bei jedem Finanzamt gibt oder online auf den Internetseiten des Bundesfinanzministerium.
- Die geänderte Steuerklassenkombination gilt mit Beginn des nächsten Monats, der auf die Antragstellung folgt. Beispiel: Wer seine Steuerklassen am 14. März ändert, für den gilt die neue Kombination ab dem 1. April.
- Wichtig: Ehepaare und Lebenspartner, die möchten, dass eine bestimmte Steuerklassenkombination noch für das laufende Jahr gilt, müssen sie nach wie vor bis spätestens zum 30. November geändert haben. Damit sind diejenigen gemeint, die im Laufe eines Kalenderjahres ihre Steuerklassenkombination nicht geändert haben, aber für die eine andere Kombination vorteilhaft wäre.
Steuerklassenwechsel: So war es früher
- Ehepaare und Lebenspartner konnten einmal im Jahr ihre Steuerklassenkombination wechseln, nämlich 3 und 5 oder 4 und 4 (mit oder ohne Faktor).
- Ein zweiter Wechsel war nur in folgenden Ausnahmefällen möglich:
- wenn ein Ehegatte bzw. Lebenspartner verstarb,
- bei einer dauerhaften Trennung oder
- wenn ein Ehepartner bzw. Lebenspartner arbeitslos wurde oder nach einer Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufgenommen hatt
- Wer seine Steuerklassen bis zum 30. November änderte, für den galt die neue Kombination rückwirkend fürs ganze Jahr.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera