Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine: Steuerklassenwechsel bei Ehegatten - Abgerechnet wird erst bei der Einkommensteuererklärung!
BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., Pressemeldung Nr. 12/2017 vom 3. August 2017
Von insgesamt sechs Steuerklassen sind drei den Ehegatten und eingetragenen Lebensgemeinschaften vorbehalten. Diese können drei verschiedene Kombinationen, nämlich III/V, IV/IV und IV mit Faktorverfahren wählen. Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich auf die Höhe der monatlichen Abzüge und damit auf das monatliche Nettoeinkommen aus.
In der Regel kann die Steuerklasse einmal pro Jahr gewechselt werden. Für das laufende Jahr ist dies noch bis spätestens 30. November 2017 beim zuständigen Finanzamt möglich. Den Antrag müssen beide Partner unterschreiben. Ein weiterer Wechsel pro Jahr ist zulässig, wenn zum Beispiel einer der beiden in den Ruhestand geht oder sich das Paar trennt.
Wichtig: Partner, die aufgrund einer ungünstigen Steuerklassenwahl erst einmal „zu viel" Lohnsteuern zahlen, können sich diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen, verloren ist das Geld nicht. Bei zu geringem Lohnsteuerabzug besteht regelmäßig die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, wobei auch eine Nachzahlung möglich ist.
Mit der Einkommensteuererklärung nicht mehr korrigierbare Auswirkungen hat eine ungünstige Steuerklasse für Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Die Höhe der Lohnersatzleistungen richtet sich nach dem Nettogehalt. In der Steuerklasse III ist dieses besonders hoch, in der Steuerklasse V besonders niedrig. Elterngeld errechnet sich beispielsweise auf Basis der Steuerklasse, die im letzten Monat des Bemessungszeitraumes, in der Regel 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, galt. Ein Wechsel innerhalb des Zeitraumes wird jedoch nur berücksichtigt, wenn die Steuerklasse in der überwiegenden Zahl der Monate galt. Für Arbeitslosengeld gilt die Steuerklasse zum Beginn des Jahres, in dem der Anspruchszeitraum beginnt. Ein späterer Wechsel wird nur berücksichtigt, wenn die Kombination steuerlich günstiger ist (regelmäßig Steuerklasse IV mit Faktor) oder sich das Arbeitslosengeld verringern würde. Hier kann der rechtzeitige Wechsel aus der Steuerklasse V in die Besteuerung nach Klasse III oder IV mit Faktor bares Geld wert sein.
Wer frisch verheiratet ist oder seine Partnerschaft hat eintragen lassen, wird vom Finanzamt automatisch von Steuerklasse I in Steuerklasse IV eingestuft. Das ändert an den Abzügen nichts, weil die beiden Klassen einander entsprechen. „Wenn beide Partner ungefähr das gleiche verdienen, ist das die richtige Wahl und sie sollten es dabei belassen", erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Sollten die Gehälter stärker voneinander abweichen, kann ein Wechsel in die Steuerklassenkombination III-V oder die Anrechnung eines sogenannten Faktors das gemeinsame Netto erhöhen. Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, besteht bei Steuerklassenwahl IV/IV nicht. Dennoch rät Nöll dazu, gerade in diesem Fall freiwillig eine Steuerklärung abzugeben, denn „oft zahlen Paare mit Steuerklassenkombination IV/IV zu viel Steuern und können mit einer Rückzahlung rechnen."
Auch wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat und nicht weiß, ob dieser verlängert wird oder wieder Arbeitslosigkeit droht, sollte statt der Steuerklasse V die Steuerklassen III oder IV-Faktor wählen, um im Falle des Falles höhere Bezüge zu erhalten.
Die Steuerklasse IV mit Faktor ist in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zu den gängigen Kombinationen IV/IV oder III/V, da dieser Tarif den tatsächlich zu zahlenden Steuersummen in der Regel am nächsten kommt. Nöll: „Der Faktor wird jeweils individuell ausgerechnet. Damit vermeidet man die unerwünschte Nachzahlung, die sich aus der Kombination der Steuerklassen III und V häufig ergibt, hat aber dennoch ein höheres Nettoeinkommen als bei Steuerklasse IV", erklärt Nöll.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera