Bundestag: FDP-Antrag gegen Aktiensteuer abgelehnt
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 13.05.2020 (hib 498/2020)
Die FDP-Fraktion hat sich mit ihrer Forderung nach einem Verzicht auf die geplante Aktiensteuer nicht durchsetzen können. In einer von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch lehnten sowohl die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD als auch die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Antrag (19/10157 [pdf]) ab. Die FDP-Fraktion stimmte für ihren Antrag, die AfD-Fraktion enthielt sich.
Die FDP-Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, von der Einführung einer Finanztransaktionsteuer wegen der negativen Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge Abstand zu nehmen. Die Finanztransaktionsteuer sei ein ökonomisch verfehlter Ansatz. Das ursprüngliche Ziel, die Finanzinstitute mit einem angemessenen und substanziellen Beitrag an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen, werde nicht erreicht, da die Steuerbelastung im Wege der Überwälzung von den Anlegern, Sparern oder der Realwirtschaft getragen werden müsse. Auch die zuletzt erfolgte Einigung zwischen Deutschland und Frankreich auf eine Finanztransaktionsteuer nach französischem Vorbild macht nach Ansicht der FDP-Fraktion aus der Steuer eine Kleinaktionärssteuer, die von professionellen Händlern durch alternative Finanzinstrumente wie Derivate umgangen werden könnte. Die Realwirtschaft werde belastet, da durch eine Steuer auf Aktientransaktionen im Ergebnis die Eigenkapitalbeschaffung erschwert werde. Da Altersvorsorgeprodukte wie Riester-Fonds nicht befreit werden sollen, werde auch die Altersvorsorge der Bürger belastet.
Für die CDU/CSU-.Fraktion handelt es sich bei dem Antrag um eine "alte Konserve". Auf aktuelle Entwicklungen in der Verstärkten Zusammenarbeit in der EU werde nicht eingegangen. Man halte sich an die Koalitionsvereinbarung, die eine Einführung der Finanztransaktionssteuer vorsehe. Die SPD-Fraktion lehnte den Antrag der FDP-Fraktion ebenfalls als überholt ab. Sie zeigte sich erfreut über die Aussagen des Koalitionspartners CDU/CSU zur Koalitionsvereinbarung.
Die FDP-Fraktion wies die Kritik zurück und erklärte, die in dem Antrag erhobenen Forderungen seien aktuell wie eh und je. Zum Koalitionsvertrag merkte die FDP-Fraktion an, dort sei von einer substanziellen Finanztransaktionssteuer die Rede und nicht von einer reinen Aktienbesteuerung. Die von der Koalition angestrebte Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild sei eine Kleinaktionärssteuer und belaste die Altersvorsorge.
Die AfD-Fraktion erklärte, in den Grundüberlegungen sei sie sich völlig mit der FDP-Fraktion einig. Allerdings sollte überlegt werden, für den spekulativen Bereich wie den Hochfrequenzhandel eine Steuer einzuführen. Eine Besteuerung von Aktienkäufen lehnte die AfD-Fraktion ab.
Die Fraktion Die Linke erinnerte daran, dass die FDP früher selbst eine Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen habe. Angesichts der Corona-Krise und wirtschaftlicher Schwierigkeiten sei es angebracht, die Debatte neu zu beginnen und zu einer Finanztransaktionssteuer zu kommen, die Derivate einschließe. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, sie wolle eine Finanztransaktionssteuer und lehne daher den Antrag ab.
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