Vorbereitung auf den Brexit: Kommission intensiviert Informationskampagne zur Vorbereitung von EU-Unternehmen auf No-Deal-Szenario im Bereich Zoll
Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/19/901 vom 18. Februar 2019
Angesichts der Gefahr, dass das Vereinigte Königreich die EU am 30. März dieses Jahres ohne Austrittsabkommen verlässt („No-Deal-Szenario“), hat die Europäische Kommission heute ihre Informationskampagne für EU-Unternehmen im Bereich Zoll und indirekte Steuern (z. B. Mehrwertsteuer) für den Fall eines No-Deal-Szenarios intensiviert.
Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: „Da der 29. März und damit die Gefahr eines No-Deal-Brexits immer näher rücken, setzen die Europäische Kommission und die nationalen Zollbehörden alles daran, um für die Einführung von Kontrollen des Warenverkehrs zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gerüstet zu sein. Dies ist unabdingbar, um unsere Verbraucherinnen und Verbraucher und unseren Binnenmarkt zu schützen. Vieles hängt davon ab, ob die Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, in der Lage sind, sich schnell mit den Zollvorschriften vertraut zu machen, die im Falle eines No-Deals ab dem ersten Tag Anwendung finden werden. Unsere Informationskampagne soll den Unternehmen dabei helfen, denn wir dürfen keine Zeit verlieren.“
Bei der heute gestarteten Kampagne geht es darum, Unternehmen in der EU, insbesondere KMU, zu sensibilisieren. Um sich auf ein No-Deal-Szenario vorzubereiten und weiter Handel mit dem Vereinigten Königreich treiben zu können, sollten diese Unternehmen:
- prüfen, ob sie über die notwendigen technischen und personellen Kapazitäten verfügen, um Zollverfahren und -vorschriften, z. B. im Bereich der Präferenzursprungsregeln‚ anzuwenden;
- erwägen‚ falls das Vereinigte Königreich Teil ihrer Lieferkette ist, verschiedene zollrechtliche Bewilligungen einzuholen und sich registrieren zu lassen, um ihre Handelsgeschäfte zu erleichtern;
- Kontakt mit ihrer nationalen Zollbehörde aufnehmen‚ um zu erfahren, welche weiteren Vorbereitungen sie treffen können.
Den Unternehmen stehen seit heute eine Reihe von Unterlagen zur Verfügung, darunter eine einfache 5-Punkte-Checkliste, die einen Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen bietet. Das Informationsmaterial ist in allen EU-Sprachen verfügbar.
Die Gesamtauswirkungen eines No-Deal-Szenarios können nicht abgefedert werden. Nichtsdestoweniger soll die heutige Kampagne die nationalen Anstrengungen zur Information der Unternehmen in der EU ergänzen und dazu beitragen, betroffene Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU-27 zu erreichen.
Auch in den Mitgliedstaaten laufen die Vorbereitungen, um sicherzustellen, dass die nationalen Zolleinrichtungen und die nationale Logistik für ein No-Deal-Szenario gerüstet sind. Dabei werden die Länder von der Kommission unterstützt.
Hintergrund
Die Ratifizierung des Austrittsabkommens ist und bleibt Ziel und Priorität der Kommission. Allerdings besteht nach wie vor Ungewissheit, ob es zu einer Ratifizierung kommen wird. Angesichts der Gefahr eines No-Deal-Szenarios hat die Kommission seit Dezember 2017 intensive Vorsorgemaßnahmen getroffen. Sie hat die europäischen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten wiederholt aufgefordert, sich auf alle möglichen Szenarien vorzubereiten, bestehende Risiken zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten.
Wie die Kommission in ihrer ersten Mitteilung zur Vorbereitung auf den Brexit vom 19. Juli 2018 betont hat, wird der Beschluss des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, unabhängig vom geplanten Szenario erhebliche Störungen verursachen.
Die Interessenträger sowie die nationalen und die EU-Behörden müssen sich auf zwei mögliche Hauptszenarien vorbereiten:
- Wird das Austrittsabkommen vor dem 30. März 2019 ratifiziert, gilt das EU-Recht ab dem 1. Januar 2021, d. h. nach einer Übergangsphase von 21 Monaten, nicht länger für das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet. Im Austrittsabkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, den Übergangszeitraum einmalig um bis zu ein oder zwei Jahre zu verlängern.
- Wird das Austrittsabkommen hingegen nicht vor dem 30. März 2019 ratifiziert, gibt es keine Übergangsphase, und das EU-Recht gilt ab dem 30. März 2019 nicht länger für das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet. Dies wird als No-Deal-Szenario oder als „Sturz in den Abgrund“ bezeichnet.
Infolge der Aufforderungen des Europäischen Rates (Artikel 50) im November und Dezember 2018, die Vorsorgemaßnahmen auf allen Ebenen zu intensivieren‚ nahm die Kommission am 19. Dezember 2018 einen Notfall-Aktionsplan und mehrere legislative Maßnahmen, auch im Zollbereich, an. Bereits zuvor waren Mitteilungen im November und im Juli 2018 veröffentlicht worden.
Bei einem No-Deal-Szenario werden Waren, die aus dem Vereinigten Königreich kommen oder in das Vereinigte Königreich verbracht werden, als Einfuhren aus einem bzw. Ausfuhren in ein „Drittland“ behandelt. Dies bedeutet, dass bei der Ein- und Ausfuhr die Zollförmlichkeiten und -kontrollen gelten. Bei der Einfuhr werden Zölle, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern erhoben, während Ausfuhren in das Vereinigte Königreich von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Die Kommission hat eine Reihe von Mitteilungen in allen Amtssprachen der EU veröffentlicht, die darauf abstellen, Interessenträger und Reisende besser über die Folgen eines No-Deal-Szenarios für ihre Unternehmen im Bereich Zollverfahren, indirekte Steuern (z. B. Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern), Präferenzursprungsregeln und Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenzen zu informieren.
Auch die Maßnahmen auf Mitgliedstaatsebene sind von zentraler Bedeutung. So spielen die nationalen Behörden bei der Beobachtung und Lenkung der Vorbereitungen der Wirtschaft auf den Brexit eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission technische Beratungen mit den Mitgliedstaaten der EU-27 über die Vorbereitung auf den Brexit geführt, bei denen sowohl allgemeine Fragen als auch sektorspezifische, rechtliche und verwaltungstechnischen Schritte erörtert wurden. Auch fanden bereits mehrere Besuche in den 27 EU-Mitgliedstaaten statt, um sicherzustellen, dass die nationale Notfallplanung planmäßig verläuft, und um alle etwaigen Unklarheiten hinsichtlich des Vorbereitungsprozesses zu beseitigen.
Weitere Informationen
- Website der GD TAXUD zur Vorbereitung von Unternehmen auf den Brexit
- Checkliste für Unternehmen, die nach dem 30. März Handelsgeschäfte mit dem Vereinigten Königreich fortsetzen oder aufnehmen wollen
- Überblick über die Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten
- Fragen und Antworten zum Notfall-Aktionsplan der Kommission vom 19. Dezember 2019
- Website der Europäischen Kommission zur Vorbereitung auf den Brexit mit Link zu den Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera