Anpassung der Tabaksteuer
Tabakmodernisierungsgesetz beschlossen
Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 10 vom 24.3.2021
Das Bundeskabinett hat am 24. März den Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes beschlossen. Die Bundesregierung nimmt damit eine Anpassung von Tabaksteuertarifen vor und reagiert auf den sich verändernden Tabakwarenmarkt und das Konsumverhalten. Zudem wird der Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt.
Mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Eine Stärkung des Gesundheits- und Jugendschutzes: Durch die Anpassung der Steuertarife und die steuerliche Gleichbehandlung von Heat-not-Burn-Produkten (erhitzter Tabak) und die Einführung der Besteuerung von nikotinhaltigen Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten wird ein notwendiges Einstiegsniveau bei der Preisgestaltung von gesundheitsschädlichen Tabak- und Nikotinprodukten sichergestellt.
- Eine Anpassung der Tabaksteuer an den sich verändernden Tabakwarenmarkt und den Tabakkonsum: Ersatzprodukte zur Zigarette wie die bisher nicht besteuerte E-Zigarette und die nur unzureichend besteuerten Heat-not-Burn-Produkte werden zukünftig sachgerecht besteuert.
- Eine stufenweise Anpassung der Tabaksteuertarife, wie sie auch in der Vergangenheit erfolgt ist.
Zum Inhalt im Einzelnen:
Anpassung der Tabaksteuertarife
Die Anpassung der Steuertarife erfolgt, um u.a. die gesundheitspolitische Lenkungswirkung weiterhin zu gewährleisten. Das ist insbesondere für den Gesundheitsschutz von Jugendlichen und Heranwachsenden wichtig.
Die letzte Anpassung der Tabaksteuertarife erfolgte 2011, sodass eine Anpassung erforderlich ist. Wie bei der letzten Anpassung soll ab 2022 über fünf Jahre bis 2026 eine regelmäßige, moderate Erhöhung der Tarife für Zigaretten und Feinschnitt erfolgen. Flankiert werden diese Maßnahmen durch die Anpassung der bestehenden Mindeststeuer für Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak.
Die Tabaksteuer für eine Packung Zigaretten (20 Stück) steigt im Zeitraum 2022 bis 2026 um durchschnittlich circa 8 Cent pro Jahr. Die Tabaksteuer für eine Packung Feinschnitt (40 g) steigt im selben Zeitraum um durchschnittlich circa 13 bis 16 Cent pro Jahr. Daneben wird die bestehende Mindeststeuer für Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak angepasst.
Besteuerung von Heat-not-Burn-Produkten (erhitzter Tabak) und nikotinhaltigen Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten (sog. Liquids)
Mit der Änderung wird die Ungleichbehandlung von Zigaretten, nikotinhaltigen Substanzen für E-Zigaretten und Heat-not-Burn-Produkten beendet. Die steuerliche Anpassung ist aufgrund des bestehenden Gefährdungspotenzials nikotinhaltiger Produkte und Substanzen auch aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes geboten. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung ist es auch durch den Gebrauch von nikotinhaltigen Liquids in E-Zigaretten möglich, eine Nikotinsucht zu entwickeln. Stark nikotinhaltige Liquids in Kombination mit Fruchtaromen stellen insbesondere für Heranwachsende eine besondere Sucht- und Gesundheitsgefährdung dar.
Heat-not-Burn-Produkte werden daher steuerlich mit Zigaretten gleichgestellt: Was die Verbraucher*innen für eine Zigarette halten, wird ab dem 1. Januar 2022 auch wie eine Zigarette besteuert.
Auch E-Zigaretten, deren Liquids Nikotin enthalten, dienen als Ausweichprodukt für Zigaretten. Aus diesem Grund sollen diese zukünftig sachgerecht besteuert werden. Für nikotinhaltige Liquids zur Verwendung in E-Zigaretten wird der Steuertarif in den Jahren 2022 (ab Juli) und 2023 zunächst 0,02 Euro pro mg Nikotin betragen. Erst ab 2024 wird der Steuertarif auf 0,04 Euro pro mg Nikotin erhöht.
Auf den Internetseiten des BMF
Auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
- Bundesrat hat keine Einwände gegen Reform der Tabaksteuer (17.5.2021)
- Experten kritisieren Tabaksteuer-Änderung (17.5.2021)
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera