Mobiles Scannen von Belegen: BStBK unterstützt Steuerberater mit überarbeiteter Muster-Verfahrensdokumentation
Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Pressemitteilung 23/2019 vom 2.12.2019
Mit dem Ziel, den Berufsstand über die neuen Vorgaben zum mobilen Scannen bei der Belegdokumentation zu informieren, veröffentlichte die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) am 29. November 2019 die überarbeitete Muster-Verfahrensdokumentation. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) enthalten in der am 28. November 2019 vom BMF veröffentlichten überarbeiteten Fassung erstmals Aussagen zum mobilen Scannen.
Die Finanzverwaltung fordert in den GoBD für zahlreiche Bereiche Verfahrensdokumentationen von steuerpflichtigen Unternehmen. Das betrifft vor allem eine geordnete und sichere Belegablage oder die Umwandlung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente. Durch die Möglichkeit, Belege mit einem Smartphone abzufotografieren und in der Cloud zu speichern, ergeben sich neue Vorgaben für Steuerberater und Unternehmen.
BStBK und DStV zeigen in der aktualisierten Muster-Verfahrensdokumentation u. a. die einzelnen Verfahrensschritte der Belegbearbeitung vom Posteingang über die Prüfung und Digitalisierung bis zur Archivierung. Sie geben Hilfestellung zur Anleitung der Mitarbeiter und zu den Anforderungen an die verwendete Hard- sowie Software. Das digitale Belegabbild soll zukünftig den Papierbeleg für Nachweis- und Dokumentationszwecke vollständig ersetzen. So sind keine originalen Papierbelege mehr notwendig, um die Aufzeichnungen ordnungsgemäß zu führen.
Die aktualisierte Muster-Verfahrensdokumentation ist abrufbar unter www.bstbk.de/de/presse/publikationen [pdf].
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Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
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G. Grisebach, Steuerberaterin
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Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
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"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera