Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur geplanten teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Im Gegenzug soll Bund ostdeutsche Länder von DDR-Sonderlasten befreien
Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 21.6.2019
Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), begrüßt grundsätzlich die geplante teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Darauf hatten sich – neben der Reform der Grundsteuer – die Koalitionsspitzen von SPD und CDU/CSU im Bund verständigt.
Doch Taubert fordert: „Wenn der Bund künftig unbedingt an seinem Aufkommen festhalten will, soll er damit die ostdeutschen Länder von nach wie vor existierenden DDR-Sonderlasten befreien.“
Finanzministerin Taubert begründet: „Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es endlich an der Zeit, dieses Thema entschlossen anzugehen.“ Der Bund will in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2021 90 Prozent der Steuerzahler entlasten, die zusammen für rund 50 Prozent des gesamten Aufkommens des Solidaritätszuschlags verantwortlich sind. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger um jährlich etwa 10 Milliarden Euro entlastet werden. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von insgesamt etwa 20 Milliarden Euro würde sich halbieren. Die verbleibenden 10 Milliarden Euro stünden allein dem Bund zu, ohne dass dieser daraus noch die bisherige ostspezifische Sonderförderung finanzieren muss, die zum Jahr 2020 vollständig ausläuft.
Für Ministerin Taubert ist der Schritt zur Teilentlastung beim Solidaritätszuschlag nicht ausreichend: „Ich spreche mich ganz klar dafür aus, dass der verbleibende Solidaritätszuschlag in den regulären Einkommensteuertarif eingearbeitet werden, damit Bund, Länder und Gemeinden von dem Aufkommen profitieren.“ Eine solche Einarbeitung in den Einkommensteuertarif ginge mit einer Erhöhung des Einkommensteuersatzes für Einkommen über einer bestimmten Grenze einher.
Die Verfassungsmäßigkeit der Fortführung des Solidaritätszuschlags, ohne dass daraus teilungsbedingte Sonderlasten abgegolten werden, wird regelmäßig in Zweifel gezogen. Diese Diskussion dürfte spätestens ab dem Jahr 2020 erneut an Dynamik gewinnen. Ministerin Taubert sieht deshalb noch einen alternativen Ausweg, in der Bund im Gegenzug die ostdeutschen Länder von nach wie vor existierenden DDR-Sonderlasten befreit.
Sie erinnert den Bund damit an eine Zusage aus dessen Koalitionsvertrag, wonach der Bund eine Entlastung der ostdeutschen Länder bei der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR angekündigt hat. Diese Lasten belaufen sich für Thüringen auf über 420 Millionen Euro jährlich. Dadurch wird etwa jeder 23. Euro im Thüringer Landeshaushalt gebunden und steht nicht für die eigentlichen Aufgaben des Freistaates Thüringen zur Verfügung. „Mit einer Übernahme dieser DDR-Erblasten könnte der Bund die verfassungsmäßige Legitimität der Fortführung des Solidaritätszuschlags zumindest erhöhen“, so Taubert. Die ostdeutschen Länder benötigen die frei werdenden Mittel, um die nach wie vor bestehenden Unterschiede in der Wirtschafts- und Steuerkraft zu den westdeutschen Ländern weiter zu verringern.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera