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Bundestag: Gesetzentwurf zur Stromsteuer

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 455/2025 vom 30.9.2025

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für Entlastungen bei der Stromsteuer vorgelegt (21/1866). Dieser beinhaltet zunächst die Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Diese Entlastung würde ohne gesetzgeberische Maßnahmen ab Januar 2026 auslaufen, so dass die Strompreise für Unternehmen stiegen.

Aus Sicht der Bundesregierung würden sich „damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen.“

Ferner sieht der Gesetzentwurf Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität vor: Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ sollen künftig entfallen. „Für das bidirektionale Laden werden klare Vorgaben geschaffen, die verhindern, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden.“ Bei Stromspeichern soll künftig generell eine doppelte Besteuerung vermieden werden.

Den Gesetzentwurf habe man dem Bundesrat am 5. September 2025 zur Stellungnahme „als besonders eilbedürftig zugeleitet“, schreibt die Bundesregierung. Die Stellungnahme des Bundesrats sowie die Auffassung der Bundesregierung dazu würden „unverzüglich nachgereicht“.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs ist für die nächste Sitzungswoche geplant. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-energiesteuergesetz-1111808

Quelle: bundestag.de
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