Energiebesteuerung: Rat fordert aktualisierten Rahmen als Beitrag zu einer klimaneutralen EU
Rat der EU, Pressemitteilung vom 5. Dezember 2019
Der Rat hat Schlussfolgerungen zum EU-Rahmen für die Energiebesteuerung angenommen.
Die Schlussfolgerungen sind eine direkte Reaktion auf die Aufforderung des Europäischen Rates, die Beratungen über die Voraussetzungen, Anreize und günstigen Rahmenbedingungen voranzubringen, um einen Übergang zu einer klimaneutralen EU im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris zu vollziehen. Ziel ist es, einen Beitrag zu den politischen Zielen und Maßnahmen zur Erreichung der Umwelt‑, Energie- und Klimaziele für 2030 zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu erhalten, für gerechte und sozial ausgewogene Regeln zu sorgen und das Recht der Mitgliedstaaten zu achten, über ihren eigenen Energiemix zu entscheiden.
In der 2003 angenommenen Energiebesteuerungsrichtlinie werden mit Blick auf ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts die den harmonisierten Verbrauchsteuervorschriften unterliegenden Energieerzeugnisse bestimmt, Mindeststeuerbeträge festgesetzt und die Bedingungen für die Anwendung von Steuerbefreiungen und ‑ermäßigungen festgelegt. Die Richtlinie hat zwar anfänglich einen positiven Beitrag zum Binnenmarkt geleistet, die derzeitigen Vorschriften tragen aber nicht zu dem neuen Regelungsrahmen der EU und den politischen Zielen in den Bereichen Klima und Energie bei, wobei die Technologie, die nationalen Steuersätze und die Energiemärkte sich in den letzten fünfzehn Jahren erheblich weiterentwickelt haben.
Der Rat spricht sich daher dafür aus, den Rechtsrahmen für die Energiebesteuerung so zu überarbeiten, dass er zur Verwirklichung der umfassenderen wirtschafts- und umweltpolitischen Ziele der EU beiträgt.
Deshalb fordert der Rat die Kommission auf, mögliche Optionen für eine etwaige Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie zu analysieren und zu evaluieren, die den aktuellen Bedarf der EU und der Mitgliedstaaten widerspiegeln würde. Dabei wird die Kommission ersucht, dem Geltungsbereich der Richtlinie, Mindestsätzen und spezifischen Steuerermäßigungen und -befreiungen besondere Beachtung zu schenken.
Außerdem wird die Kommission aufgefordert, gegebenenfalls Bestimmungen dahingehend zu überarbeiten, dass ihre praktische Anwendung möglich ist und mehr Sicherheit und Klarheit bei der Umsetzung besteht; dies betrifft insbesondere
- die Behandlung von Biokraftstoffen und anderen alternativen Kraftstoffen,
- die Anwendbarkeit von Kontroll- und Beförderungsvorschriften auf bestimmte Produkte, etwa die Behandlung von Schmiermitteln und Designer-Kraftstoffen,
- neue Energieprodukte und ‑technologien,
- relevante Sektoren wie die Luftfahrt, unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten und bestehender Ausnahmeregelungen sowie der internationalen Dimension,
- Auswirkungen auf die Staatseinnahmen,
- Verfahren und Regelungen für staatliche Beihilfen.
Ferner hebt der Rat hervor, wie wichtig es ist, dass Kosten und Nutzen der Kommissionsvorschläge in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht, ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Vernetzung, die Beschäftigung und das nachhaltige Wirtschaftswachstum, insbesondere für die am stärksten dem internationalen Wettbewerb ausgesetzten Sektoren, umfassend analysiert werden.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera