Linksfraktion: Steuerrecht und Staatsbürgerschaft
Deutscher Bundestag 6.3.2015, Heute im Bundestag (hib) Nr. 126
Wie die Fraktion schreibt, können Reiche und vermögende Deutsche sich der Finanzierung des Gemeinwesens entziehen, indem sie sich ein Land mit niedriger Besteuerung aussuchen und ihren Wohnsitz dorthin verlegen. „Das geltende Steuerrecht ermöglicht diese Form der Steuerflucht, da die unbeschränkte Steuerpflicht nur an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort geknüpft ist. Das Beispiel der USA zeigt, wie sich diese Strategie zur Steuervermeidung wirksam eindämmen lässt, indem die unbeschränkte Steuerpflicht an die Staatsangehörigkeit gebunden wird“, stellt die Linksfraktion fest.
Durch die Verlegung des Wohnsitzes in ein Niedrigsteuergebiet könnten sich Reiche und vermögende Deutsche einer angemessenen Beteiligung an der Finanzierung des Gemeinwesens entziehen, ohne ihren Status als Staatsbürger und die daraus erwachsenen Vorteile zu gefährden. Die Anknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht an die Staatsbürgerschaft biete „dem Drang der Vermögenden und Besserverdienenden, internationale Steuergefälle auszunutzen, in einem wesentlich stärkerem Maße Einhalt“, erwartet die Linksfraktion. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung soll die im Ausland entrichtete Steuer angerechnet werden, so dass in der Bundesrepublik Deutschland nur die Differenz der zu zahlenden Steuern fällig werden soll.
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