Hessen setzt sich ein: Homeoffice-Pauschale entfristen und steuerliche Erleichterungen für Unternehmen erweitern
Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 22.3.2022
Hessen setzt sich im Finanzausschuss für eine dauerhafte Homeoffice-Pauschale und eine Erweiterung von Corona-bedingten Steuererleichterungen für Unternehmen ein. Am Donnerstag berät der Finanzausschuss des Bundesrates über die Länderinitiativen.
„Das Homeoffice hat sich während der Corona-Pandemie etabliert und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schätzen die neue Flexibilität. Diesen Vorteil möchten wir auch über die Corona-Zeit hinaus erhalten und wollen die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft mit der unbürokratischen Homeoffice-Pauschale entlasten. Gerade diejenigen, die sich kein eigenes Arbeitszimmer einrichten können, profitieren von der einfachen Variante. Fünf Euro am Tag, bis zu 600 Euro, können als Werbungskosten pro Jahr geltend gemacht werden, egal ob am Küchentisch gearbeitet wird, in der Arbeitsecke oder in einem eigenen Arbeitszimmer. Das ist unbürokratisch und trägt zur Steuervereinfachung bei. Die Homeoffice-Pauschale, die noch von der vorherigen Regierung eingeführt wurde, soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur bis Ende 2022 verlängert werden. Die Pauschale nach 2022 wieder zu streichen geht an der Realität der Arbeitswelt vorbei“, findet Hessens Finanzminister Michael Boddenberg „Wir bringen deshalb am Donnerstag einen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates ein, nach dem die Homeoffice-Pauschale dauerhaft und nicht nur um ein weiteres Jahr gewährt werden soll.“
Mit einem weiteren Antrag kümmert sich Hessen um seine Unternehmen:
„Unternehmen sollen ihren Corona-bedingten Verlust aus allen Pandemiejahren durch die Ausweitung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre geltend machen können. Die Ausweitung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre ist eine wichtige und notwendige Maßnahme, um die Liquidität der von der Corona-Krise getroffen Unternehmen zu stärken. Allerdings macht sie nur Sinn und hilft mehr, wenn alle Verluste seit Beginn der Pandemie von dieser Ausweitung profitieren“, so Finanzminister Michael Boddenberg. Der gegenwärtige Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt nur für Verluste, die 2022 entstehen den zweijährigen Verlustrücktrag zu. Die Verluste aus den Corona-Jahren 2020 und 2021 können nur ein Jahr zurückgetragen werden. Für die betroffenen Unternehmen dürfte allerdings auch das „Lockdown-Jahr“ 2020 zu Verlusten geführt haben, so dass ein alleiniger zweijähriger Rücktrag aus 2022 (nach 2020 und 2021) faktisch ins Leere läuft. Deshalb schlägt Hessen vor, die Verlustrücktragszeiträume bereits für die Jahre 2020 (Rücktrag ins Jahr 2018) und 2021 (Rücktrag ins Jahr 2019) auszuweiten. Damit könnten die Unternehmen Corona-bedingte Verluste besser ausgleichen und positiver in die Zukunft blicken.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera