RWI: 16,7% Mehrwertsteuer auf alle Umsätze wäre transparenter und effizienter
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. 10.9.2014, Pressemitteilung
Mit einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 16,7% könnte man das deutsche Umsatzsteuersystem aufkommensneutral transparenter und effizienter gestalten. Das haben Berechnungen des RWI ergeben. Bei der Vereinheitlichung des Steuersatzes würden Geringverdiener zwar durchschnittlich einen etwas größeren Anteil ihres Einkommens als Umsatzsteuer zahlen als im Status quo. Dies könnte jedoch durch eine Anpassung des einkommenssteuerlichen Grundfreibetrags ausgeglichen werden. Gleichzeitig würden einkommensstarke Haushalte nicht länger durch ermäßigte Umsatzsteuersätze subventioniert.
Aktuelle Berechnungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) zeigen, dass es ökonomisch sinnvoll ist, den ermäßigten Umsatzsteuersatz vollständig abzuschaffen und gleichzeitig den Regelsatz aufkommensneutral zu senken. Das für die Berechnungen auf Grundlage des Rechtsstands aus dem Jahr 2012 simulierte Aufkommen der Umsatzsteuer, die in Deutschland auch unter dem Namen „Mehrwertsteuer“ bekannt ist, betrug knapp 195 Milliarden Euro. Bei aufkommensneutraler Abschaffung der Ermäßigungstatbestände würde sich daraus ein neuer einheitlicher Umsatzsteuersatz von 16,7% ergeben.
Die regressive Wirkung der Umsatzsteuer, also der Effekt, dass mit steigendem Haushaltseinkommen ein geringerer Anteil des Einkommens als Steuer gezahlt wird, bliebe bei einem einheitlichen Steuersatz bestehen. Die Belastung der einkommensschwächsten Gruppen würde dabei 16,4% des Haushaltsnettoeinkommens betragen, während sie bei der einkommensstärksten Gruppe mit 7,5% zu Buche schlagen würde. Dies entspricht einer Mehrbelastung von Haushalten mit den niedrigsten Einkommen gegenüber dem Status quo um 70 Euro im Jahr bzw. um 0,7%-Punkte.
Dieser moderate Anstieg bei Einführung eines einheitlichen Steuersatzes rechtfertigt jedoch keine Beibehaltung der zurzeit tatsächlich stattfindenden Subventionierung der nicht-bedürftigen Haushalte durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz. Die zusätzliche Belastung einkommensschwacher Haushalte könnte zudem durch eine Anhebung des einkommenssteuerlichen Grundfreibetrags ausgeglichen werden.
Bisherige Mehrwertsteuer-Regelung ist kompliziert und nicht nachvollziehbar
Schnittblumen ja, Mineralwasser nein – was aktuell im deutschen Umsatzsteuerrecht als „Gut des täglichen Bedarfs“ eingestuft wird, ist selbst bei näherer Betrachtung nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt die unterschiedliche Besteuerung von vermeintlich gleichen Gütern oder Leistungen: Verspeist ein Gast eine Currywurst an einem Tisch sitzend, unterliegt das Nahrungsmittel dem Regelsatz von 19% Umsatzsteuer. Nimmt der Kunde seine Mahlzeit hingegen im Stehen ein, werden nur 7% Mehrwertsteuer fällig.
Das ursprüngliche Ziel, vor allem Geringverdiener durch eine geringere Besteuerung von Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs zu entlasten, wird dabei in der heutigen komplizierten Ausgestaltung nicht erreicht: Die Steuerbelastung durch die Mehrwertsteuer – gemessen in Prozent des Haushaltsnettoeinkommens – beträgt in der einkommensschwächsten Gruppe 15,7%, während die einkommensstärkste Gruppe für ihren Verbrauch nur Umsatzsteuer in Höhe von 7,4% des Einkommens zahlt.
Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates
Die Umsatzsteuer gehört in Deutschland zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Im Jahr 2012 steuerte sie knapp ein Drittel zum Gesamtsteueraufkommen bei. Sie fällt immer dann an, wenn Unternehmen im Inland Dienstleistungen erbringen oder Waren veräußern. Steuerschuldner sind die Unternehmen, die Steuerlast trägt jedoch der Endverbraucher. Neben dem regulären Umsatzsteuersatz von derzeit 19% gibt es eine Reihe von Dienstleistungen und Waren, die einem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen oder sogar ganz von der Umsatzsteuer befreit sind.
Datengrundlage für die Berechnungen mit dem USt-Mikrosimulationsmodell des RWI ist eine 80%-Unterstichprobe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008. Die EVS ist eine Befragung von 0,2% aller in Deutschland lebenden privaten Haushalte, die u.a. detaillierte Informationen über die Einnahmen- und Ausgabenstruktur sowie über die Vermögenssituation der Befragten liefert.
Dieser Pressemitteilung liegt die RWI Position #61 „Warum warten? Plädoyer für eine Umsatzsteuerreform“ vom 10. September 2014 zugrunde.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera