Unternehmenssteuern: EU-Parlament nimmt neue Regeln für länderbezogene Berichte an
Europäisches Parlament, Pressemitteilung 20211108IPR16839 vom 11.11.2021
- Multinationale Unternehmen müssen künftig offenlegen, wie viel Steuern sie in jedem EU-Staat zahlen.
- Es wird gewisse Flexibilität eingeräumt, doch mit detaillierten Regeln soll Missbrauch durch multinationale Unternehmen verhindert werden.
Das Parlament gibt grünes Licht für neue Vorschriften gegen Steuervermeidung. Multinationale Großkonzerne müssen demnach offenlegen, wie viele Steuern sie in jedem EU-Staat zahlen.
Mit der Billigung dieser Regeln zog das Plenum den Schlussstrich unter einen Gesetzgebungsprozess, der sich wegen der Verzögerungstaktik einiger EU-Staaten fünf Jahre in die Länge gezogen hatte.
Nach den neuen Vorschriften müssen multinationale Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften, die einen Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. EUR erzielen und in mehr als einem EU-Staat tätig sind, nun öffentlich machen, wie viele Steuern sie in jedem Mitgliedstaat zahlen. Diese Informationen müssen auch im Internet auf einem Musterformblatt und in einem maschinenlesbaren Format der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Detaillierte Berichte für mehr Transparenz
Damit die von den Unternehmen bereitgestellten Informationen leichter verwendbar und transparenter werden, müssen sie nach der von den Abgeordneten angenommenen Vereinbarung aufgeschlüsselt werden – zum Beispiel nach der Art der Tätigkeiten des Unternehmens, der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten, der Höhe des Gewinns oder Verlusts vor Einkommensteuer, der Höhe der aufgelaufenen und gezahlten Einkommensteuer und der einbehaltenen Gewinne.
Zusätzliche Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch durch Unternehmen
Auch Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen, deren Umsatz unterhalb des Schwellenwerts liegt, müssen ihre Steuerinformationen veröffentlichen, sofern davon ausgegangen wird, dass sie nur dazu da sind, dem Unternehmen die Umgehung der neuen Berichtspflichten zu ermöglichen.
Die Vorschriften enthalten auch Bestimmungen, wonach sich multinationale Unternehmen vorübergehend von bestimmten Meldepflichten befreien lassen können. Diese Bestimmungen sind jedoch eng eingegrenzt.
Extraterritoriale Wirkung
Dem Gesetzestext zufolge erfassen Steuertransparenzberichte auch die Gebiete, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete stehen, also Länder auf der sogenannten schwarzen und grauen EU-Liste. Die Abgeordneten hatten noch strengere Bestimmungen zur Bekämpfung der Gewinnverlagerung in Steueroasen außerhalb der EU gefordert. Doch auch mit den neuen Regeln lassen sich Steuereinnahmen aufdecken, die derzeit noch in Steueroasen verlorengehen. Im Januar 2021 hatte das Parlament Berichte bestätigt, nach denen sechs der 20 größten Steueroasen in der EU liegen und dass gleich zwei europäische Staaten zu den sechs größten zählen. Nach einer Studie des Leiters der EU-Steuerbeobachtungsstelle fließen rund 80 % der innerhalb der EU verlagerten Gewinne in EU-Steueroasen.
Ko-Berichterstatterin Evelyn Regner (S&D, AT) sagte: „Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Trotz aller Widrigkeiten und einer fünfjährigen Blockade im Rat können wir mit Stolz sagen, dass die Forderung nach mehr Transparenz bei der Unternehmensbesteuerung erhört wurde. Zu lange haben die Unternehmen nach ihren eigenen Regeln gespielt. Dank der Transparenz, die durch die öffentliche länderspezifische Berichterstattung geschaffen wird, können wir nun Licht in diesen undurchsichtigen Unternehmensdschungel bringen."
Mitberichterstatter Ibán García del Blanco (S&D, ES) sagte: „Die heutige Verabschiedung ist ein lang erwarteter Schritt in Richtung einer höheren Unternehmenstransparenz und weltweit ein Präzedenzfall. Die EU muss der Verschwiegenheit darüber, wo und wie große multinationale Unternehmen Geschäfte machen und wie viel Steuern sie in jedem Land zahlen, ein Ende setzen. Bürger, Investoren, Gewerkschaften, Forscher und Journalisten haben das Recht, diese Informationen zu erfahren, und die Unternehmen müssen zeigen, dass sie verantwortungsvoll handeln."
Nächste Schritte
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet, dass die ersten Bestimmungen der Richtlinie Mitte 2024 von den Unternehmen eingehalten werden müssen.
Die Vorschriften enthalten eine Überprüfungsklausel: Sie werden in vier Jahren überprüft und nach einer Bewertung verlängert.
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