Görke: Abbau der kalten Progression ist Mogelpackung für viele Ostdeutsche
Brandenburgs Finanzminister spricht sich gegen Gesetz aus
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg 5.7.2015, Pressemittelung 69/2015
Vor der Abstimmung am Freitag im Bundesrat hat sich Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute gegen einen Abbau der sogenannten kalten Progression ausgesprochen. „Ich gönne Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern mit kleinen und mittleren Einkommen, dass für sie mehr in der Lohntüte übrig bleibt. Was die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern als Wohltat anpreist, ist aber in Wahrheit eine Mogelpackung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen – wie es sie gerade viele in Ostdeutschland gibt – werden sogar doppelt hinters Licht geführt“, unterstrich der Finanzminister.
Zum einen erhielten sie nur symbolische Entlastungen und zum anderen fehle das Geld dann den finanzschwachen ostdeutschen Ländern und Kommunen, um zum Beispiel Aufgaben für die Infrastruktur, Bildung, Wissenschaft und innere Sicherheit zu finanzieren, da der Bund die Mindereinnahmen für die Länder und Kommunen nicht beabsichtige auszugleichen. Stimmt der Bundesrat zu, drohen dem Brandenburger Landeshaushalt jährliche Mindereinnahmen von rund 18 Millionen Euro, sagte Görke. Er wies darauf hin, dass dieses Vorhaben bundesweit zu jährlichen Einnahmeausfällen von 1,4 Milliarden Euro führe, davon rund 800 Millionen Euro bei Ländern und Gemeinden.
Zusammengefasst sagte Görke, dass es sich erstens beim geplanten Abbau der kalten Progression um „reine Symbolpolitik handelt, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zweitens an anderer Stelle durch gekürzte Leistungen zu spüren bekommen werden. Und drittens werden mal wieder vorrangig Besserverdiener bevorzugt.“
Brandenburgs Finanzminister verwies darauf, dass der Vorschlag sozial unausgewogen sei. „Spürbare Entlastungen werden nur die Besserverdiener erhalten“, betonte Görke. So werde die „Entlastung“ bei Bürgerinnen und Bürger mit einem zu versteuernden Einkommen von 25.000 Euro nur etwa 25 Euro jährlich betragen. Bei einem Verdienst von 100.000 Euro betrage die jährliche Entlastung dagegen etwa 100 Euro und bei 300.000 Euro gar etwa 200 Euro.
Am Freitag wird das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages im Bundesrat beraten. Mit diesem Gesetz soll neben der Steuerfreistellung des Existenzminimums die sogenannte kalte Progression abgebaut werden. „Selbstverständlich müssen Grund- und Kinderfreibetrag angehoben werden, damit das notwendige Existenzminimum steuerfrei gestellt wird. Die Bundesregierung verknüpft aber diese notwendigen Maßnahmen mit der Privilegierung von Besserverdienenden. Damit ist es für viele Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ein vergiftetes Geschenk“, so Görke.
Von kalter Progression spricht man, wenn bei einer inflationsausgleichenden Lohnerhöhung dank des ansteigenden Einkommensteuertarifs die Steuerbelastung für Steuerpflichtige steigt.
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