Linke: Abgeltungsteuer soll gestrichen werden
Deutscher Bundestag 3.7.2014, Aktuelle Meldung (hib) Nr. 359
Wie die Linksfraktion schreibt, privilegiert die von der damaligen Großen Koalition zum Jahr 2009 eingeführte Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte gegenüber Löhnen und anderen Einkunftsarten. Während private Kapitalerträge pauschal mit einem Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent belegt würden, seien zum Beispiel Löhne oder Gehälter dem mit der Einkommenshöhe progressiv ansteigenden Tarifverlauf der Einkommensteuer unterworfen. Im Vergleich zum Höchststeuersatz der Einkommensteuer in Höhe von 45 Prozent stelle die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent eine deutliche Privilegierung dar. Dadurch würden Vermögende im Vergleich zu abhängig Beschäftigten „steuerlich erheblich besser gestellt. Die wachsende Ungleichverteilung von Vermögen und Einkommen wird so steuerlich noch befördert“, wird kritisiert. Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) habe diese „massive Verletzung der Steuergerechtigkeit“ damit begründet, dass die Abgeltungsteuer der Eindämmung der Steuerflucht diene. Diese Begründung sei aber durch das faktische Ende des Bankgeheimnisses auf internationaler Ebene hinfällig geworden. „Das Bankgeheimnis gilt inzwischen auf internationaler Ebene als tot. Der automatische Informationsaustausch in Steuersachen hat sich als neuer Standard durchgesetzt“, heißt es in dem Antrag.
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