Bundestag: Jahressteuergesetz 2024
Wohngemeinnützigkeit, Mobilitätsbudget und Musikunterricht
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 672/2024 vom 9.10.2024
Die Unionsfraktion hat eine Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2024 (20/12780) am Mittwoch im Finanzausschuss noch offengelassen. Kritik übte sie insbesondere an der geplanten Wohngemeinnützigkeit, dem im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudget und den noch vorhandenen Unsicherheiten bei der Umsatzsteuer für Bildungseinrichtungen, insbesondere private Musiklehrer.
Entwürfe für insgesamt 14 Änderungsanträge hatte die Ampel-Koalition zum Gesetzentwurf vergangene Woche eingereicht, die teils auch bereits bei einer öffentlichen Anhörung zu Wochenbeginn diskutiert worden waren. Weitere dürften folgen, wurde aus den Wortbeiträgen der Ampel-Fraktionen deutlich.
Insbesondere die SPD-Fraktion wies die Kritik an der geplanten Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit zurück. Dabei gestand sie jedoch zu, dass weitere Maßnahen in diesem Bereich nötig seien. Aus der FDP-Fraktion wurde das Instrument für gut befunden, wenngleich einige Kritikpunkte der Unionsfraktion durchaus berechtigt seien. Die Gruppe Die Linke prophezeite, dass die geplanten Regelungen nicht zu mehr preiswertem Wohnraum führen würden. Die Vorschläge seien nicht ausreichend.
Im Bereich der Musikschulen signalisierten Aussagen der SPD-Fraktion, dass es künftig ein Wahlrecht geben solle, ob Einrichtungen umsatzsteuerpflichtig oder -befreit sein sollten. Lösungen seien für beide Formen zu finden, dabei müsse aber das Europarecht berücksichtigt werden.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Katja Hessel (FDP), versicherte, dass der Unterricht durch private Musiklehrer auch künftig umsatzsteuerfrei erfolgen sollte. Diese fielen unter die Bezeichnung „sonstige Einrichtungen“.
Die Unionsfraktion gestand zu, dass auch zu ihrer Regierungszeit keine zufriedenstellende Lösung in diesem Bereich gefunden worden sei, und dass das Thema komplex sei. Vonseiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es dazu, ihre Redner hätten bereits bei der ersten Lesung im Parlament darauf hingewiesen, dass es noch Änderungen am Regierungsentwurf geben werde.
Alle Fraktionen stellten das Mobilitätsbudget infrage. Es müsse nochmal geprüft werden, wie hier Aufwand und Ertrag zueinander stünden, hieß es vonseiten der Grünen. In der Anhörung sei hinterfragt worden, was eigentlich das Ziel sei, hieß es dazu aus der SPD-Fraktion. Der Regierungsentwurf sieht eine pauschale Besteuerung von 25 Prozent vor, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten Mobilitätsleistungen finanzieren, dies bis zu einer Grenze von 2.400 Euro. Ob damit klimapolitische Ziele verfolgt würden, die Förderung von Mobilitätsdienstleistern oder Bürokratieabbau, müsse intensiv geprüft werden, wurde aus der sozialdemokratischen Fraktion erklärt.
Für die FDP-Fraktion stellt sich die Frage, ob das Mobilitätsbudget eine einseitige Bevorteilung von urbanen Gebieten darstelle. Im ländlichen Raum etwa gebe es kaum Anbieter von Sharing-Diensten für Autos oder e-Scooter, wurde angemerkt.
Darauf hob auch die AfD-Fraktion ab. Das Mobilitätsbudget gehe an der Lebenswirklichkeit der Menschen außerhalb von urbanen Gebieten vorbei. Die Gruppe Die Linke schloss sich der allgemeinen Kritik an dem Vorhaben an und plädierte dafür, die Förderung zu streichen.
Aus der Opposition kamen weitere Forderungen. So verlangte die AfD-Fraktion abermals einen steuerlichen Grundfreibetrag von 14.000 Euro. Sie werde den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 ablehnen, kündigte sie an.
Die Gruppe Die Linke kritisierte darüber hinaus die Vorschläge im Bereich der Kleinunternehmerregelung, derzufolge die Grenzen erhöht werden sollen, ab der Selbstständige umsatzsteuerpflichtig werden. Die Gruppe schloss sich der Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes an, dass sich dadurch die Konkurrenz nebenberuflich selbstständig Tätiger zu echten Existenzgründern und hauptberuflich Selbstständigen verstärke.
Auf Nachfrage der Gruppe Die Linke äußerte sich Regierungsvertreterin Hessel noch zum Thema Direktauszahlungen an Bürger. Diese waren in der Vergangenheit beispielsweise ein Thema, als es über die mögliche Einführung eines Klimageldes diskutiert wurde. Hessel erklärte, dass die technische Umsetzung im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein werde. Inwiefern es dann tatsächlich Direktzahlungen an die Bürger gebe, sei damit aber noch nicht entschieden. Das müssten gesonderte Leistungsgesetze regeln.
Bundesrat nimmt Stellung zum Jahressteuergesetz 2024
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 659/2024 vom 8.10.2024
Die Bundesländer wollen Alleinerziehende im Jahressteuergesetz 2024 (20/12780) stärker finanziell entlasten. Dazu solle die Bundesregierung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Maßnahmen prüfen, insbesondere für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen, heißt es in der allgemeinen Beurteilung der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/13157).
Insgesamt führt die Länderkammer 86 Änderungsvorschläge auf. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, dass sie „bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt und weitere aktuell mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (20/12778) vorgesehen“ habe, um Alleinerziehende mit kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten.
Anhörung zu Jahressteuergesetz 2024
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 658/2024 vom 7.10.2024
Die Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen und die steuerliche Wohngemeinnützigkeit haben am Montagmorgen im Mittelpunkt der Anhörung des Finanzausschusses zum Jahressteuergesetz 2024 (20/12780) gestanden. Zuvor hatten die Ampel-Fraktionen 14 Entwürfe für Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Regierung versandt, einer davon bezieht sich auf die Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen, wobei hier vor allem Musikunterricht im Fokus der Debatte steht und die Frage, inwiefern für diesen künftig Mehrwertsteuer anfallen und dieser sich damit verteuern könnte.
In dem Entwurf des Änderungsantrags ist vorgesehen, dass eine Umsatzsteuerbefreiung eintritt, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass eine Einrichtung Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung erbringt. Diese Bescheinigungsvorgabe gilt bereits heute, sollte aber im ursprünglichen Gesetzentwurf entfallen.
Hier forderte der Sachverständige Roland Ismer, Professor für Steuerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, dass die Politik an das Thema „grundsätzlich rangehen“ solle, gegebenenfalls im Rahmen einer Kommission. Die Experten hätten hier unterschiedliche Sichtweisen.
Ismer begrüßte bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass die Ampel-Koalition mit ihrem Änderungsantrag eine „gesonderte Regelung für Privatlehrer“ schaffen wolle. Dieser bringe zwar „keine wesentlichen Änderungen, sondern nur eine zu begrüßende Klarstellung“, die mit Blick auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen die Bundesrepublik angenommen werden solle. Andere Neuregelungen sollten aus seiner Sicht indes zurückgestellt werden.
Stephan Schauhoff, Jura-Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, erklärte in der Anhörung, er könne Ismer nur zustimmen, es bestehe die Gefahr, dass Musikschulen nicht mehr umsatzsteuerfrei arbeiten könnten. In seiner schriftlichen Stellungnahme begrüßte Schauhoff, dass der Wortlaut des deutschen Umsatzsteuerrechts nun an die Vorgaben des EU-Rechts angepasst werde. „Die Rechtslage für die gemeinnützigen wie kommerziellen Bildungsanbieter war bislang gespalten, da sich nach europäischem Recht eine andere Reichweite der Umsatzsteuerbefreiung als nach nationalem Recht ergab“, heißt es dort. Er spricht sich darin für die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens aus.
Jörg Grüne, Jurist bei Indicet Partners Rechtswanwaltsgesellschaft und ebenfalls auf Vorschlag der Union geladen, warnte, dass im Änderungsentwurf Bildungseinrichtungen möglicherweise keine Möglichkeit mehr hätten, freiwillig umsatzsteuerpflichtig zu werden, was mit Blick auf hohe Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs für diese interessant sein könne.
Simone Schlewitz vom Zentralverband des Deutschen Handwerks, geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, warnte, dass laut dem ursprünglichen Regierungsentwurf selbstständige Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen umsatzsteuerpflichtig hätten werden können. Da die Bildungsstätten selbst indes nicht steuerpflichtig seien, könnten sie die Vorsteuer nicht abziehen und müssten diese an ihre Kunden in Form von Preiserhöhungen weitergeben, was beispielsweise mittelständige Handwerksbetriebe belasten würde. „Der Änderungsantrag ist ein wunderbar minimalinvasiver Versuch, einerseits der EU-Kommission Genüge zu tun, private Lehrer zu begünstigen, andererseits den Status quo beizubehalten“, sagte Schlewitz.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), vertreten durch Rainer Kambeck und ebenfalls geladen auf Initiative der FDP-Fraktion, sprach sich dafür aus, das Bescheinigungsverfahren beizubehalten und sich auf EU-Ebene für ein Optionsrecht einzusetzen. Die Neuregelung solle auf den 1. Januar 2026 verschoben werden.
Den Ansatz der Förderung der Wohngemeinnützigkeit im Regierungsentwurf nannte Jura-Professor Schauhoff „unausgegoren“. Weiter sagte er: „Deswegen rechne ich auch nicht damit, dass es zu großen Investitionen kommt“.
Auch der Deutsche Mieterbund, vertreten von Melanie Weber-Moritz und auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen, verlangte „einen großen Wurf“ und erklärte: „Das Konzept der Bundesregierung wird dem nur teilweise gerecht.“ Steuererleichterungen reichten nicht aus, damit der gemeinnützige Wohnungsbau an Dynamik gewinne. „Es fehlen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen“, erklärte Weber-Moritz. Außerdem sei es nötig, dass die öffentliche Hand Grundstücke in ihrem Besitz vergünstigt bereitstelle.
Dirk Löhr, Sozialökonom und Steuerberater von der Hochschule Trier und auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen, beurteilte die geplant Förderung der Wohngemeinnützigkeit positiv, inklusive der vergleichsweise „großzügigen Einkommensgrenzen“, bis zu denen Personen davon profitieren könnten. „Das Problem des bezahlbaren Wohnraums geht weit in die Mittelschicht hinein“, erklärte er.
Jan Kuhnert von der KUB Kommunal- und Unternehmensberatung, geladen auf Vorschlag der Gruppe Die Linke, sprach hingegen von einem „enttäuschenden Versuch der Bundesregierung“ und einer „Nischenlösung“. In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisiert Kuhnert unter anderem „die im Gesetzentwurf enthaltene unbestimmte Mietregelung“. Er schlägt vor, dass eine Steuerbefreiung erst möglich ist, wenn eine Miete 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt wird.
Das Video der Anhörung sowie die schriftlichen Stellungnahmen findet sich hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/1021370-1021370
Quelle: bundestag.de
Auf den Internetseiten der Bundesregierung: Jahressteuergesetz 2024 – Steuerliche Verbesserungen (22.11.2024)
Auf den Internetseiten des Bundesrates: Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat (22.11.2024)
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