BStBK: Missbrauch von Fördermitteln: Steuerberater als „Gütesiegel“ bei der Beantragung von Überbrückungshilfen
Bundessteuerberaterkammer, Pressemitteilung 008/2020 vom 4.6.2020
Ein Bestandteil des Konjunkturpaketes vom 3. Juni 2020 ist auch eine neue Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen bzw. Selbständige. Betroffene kleinere Unternehmen und Selbständige sollen für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss zu den Fixkosten erhalten. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), begrüßt diese Initiative, mit der die zeitkritische „Mittelstandslücke“ geschlossen und ein Anschluss an die auslaufenden Programme der „ersten Stufe“ hergestellt werden soll.
Schwab: „Um Missbrauchsfälle auszuschließen, setzt der Gesetzgeber bei der Bewilligung der Soforthilfen auf das Gütesiegel der Steuerberater. Denn die Fördergelder fließen erst, wenn Steuerberater die geltend gemachten Umsatzrückgänge und fixen Betriebskosten in geeigneter Weise geprüft und bestätigt haben. Als Organ der Steuerrechtspflege nehmen wir diese Aufgabe entschlossen an und sichern damit ab, dass Steuergelder wirklich nur da ankommen, wo sie auch hingehören.“
Weiter führt Schwab aus: „Missbrauch von Fördergeldern hat so keine Chance mehr. Um sicher zu stellen, dass das Gütesiegel auch von einem zugelassenen Steuerberater erteilt wurde, muss es einen Abgleich mit dem Berufsregister der Steuerberaterkammern geben. Denn nur hier geführte Personen sind über unser Berufsrecht an strikte gesetzliche Auflagen gebunden. Nur sie können diese Bestätigung erteilen.“ Für BStBK-Präsident Prof. Hartmut Schwab steht fest: „Damit diese wichtige Maßnahme wirklich Wirkung zeigt, sollte hier ein bundeseinheitliches Vorgehen beschlossen werden. Die Zeit der Flickenteppiche ist hoffentlich bald vorbei.“
Damit die Unternehmen zügig auf die Fördermittel zugreifen können, setzt sich die Bundessteuerberaterkammer aktuell für ein möglichst einfaches, automatisiertes und bundeseinheitliches Verfahren ein.
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