Universität Hohenheim: Public Shaming: Online-Pranger fördern Steuerehrlichkeit - mit Nachteilen
Universität Hohenheim, Pressemitteilung vom 17.1.2019
Studie der Universität Hohenheim zur verbesserten Steuerehrlichkeit durch soziale Anreize wie Public Shaming
Sozialer Pranger effektiv – aber wohlfahrtsökonomisch fragwürdig
Steuerschulden sind nicht nur ärgerlich – sie können auch schwerwiegende Folgen haben wie die Staatsschuldenkrise seit 2010 in Griechenland beweist. Doch das Eintreiben fehlender Steuergelder ist teuer und aufwendig. Als kostengünstig und leicht umzusetzen präsentieren sich Alternativen wie das zum Beispiel in Slowenien geprobte „Public Shaming“: ein sozialer Pranger, der Steuerschuldner namentlich auflistet und von allen online eingesehen werden kann. Richtig eingesetzt kann das Instrument hilfreich sein – so die Ergebnisse eines Forschungsprojektes der Universität Hohenheim in Stuttgart, für das die Universität mit der slowenischen Finanzbehörde kooperiert. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert das Projekt der Universität mit insgesamt 217.360 Euro. Damit gehört es zu den Schwergewichten der Forschung der Universität Hohenheim.
Der Pranger: Schon damals im Mittelalter ein Mittel, um Schimpf und Schande über einzelne Personen bis ganze Familien zu bringen. Und auch heute, im digitalen Zeitalter, kann die Methode des Public Shamings erfolgreich eingesetzt werden – zum Beispiel bei der Eintreibung von Steuergeldern.
Im Jahr 2011 kündigte die slowenische Regierung einen Online-Pranger für Steuerschuldner an. Seit März 2012 ist der Pranger einzusehen, jeden Monat aufs Neue. Prof. Dr. Nadja Dwenger und Lukas Treber vom Institut für Volkswirtschaftslehre untersuchten seit 2016, in Kooperation mit der slowenischen Finanzbehörde, welche Auswirkungen die Androhung eines Prangers und der tatsächliche Pranger auf die Zahlung von Steuerschulden aus der Bevölkerung haben.
„Viele Staaten nutzen bereits seit Jahren das Mittel eines sozialen Prangers“, so die Expertin der Universität Hohenheim. „Beispielsweise bei der Wasserverschmutzung in Südafrika, bei Sexualstraftätern in den USA oder bei Temposündern in Australien. Empirische Daten, wie und ob sich solch ein Pranger jedoch positiv auf das Verhalten von Bürgern auswirken kann, fehlten bisher.“
Pranger effektiv
Der Online-Pranger der Finanzbehörde sorgte in Slowenien für Aufsehen, und die gesammelten Daten lieferten eindeutige Ergebnisse, so Prof. Dr. Dwenger. „Unternehmen und Selbständige haben ihre Steuerschulden aufgrund des Prangers deutlich reduziert.“
Hier war es vor allem die Androhung des Prangers, die zu einer gehäuften Zahlung von Steuerschulden geführt habe, so Prof. Dr. Dwenger weiter. „Bei vielen Firmen und Selbständigen genügte schon die Aussicht eines Public Shamings, um sie zum Handeln zu bewegen. Wer zurückzahlen konnte, zahlte auch. Besonders Dienstleister, die in engem Kontakt mit Endverbrauchern stehen, haben stark reagiert.“
Über 5.000 Euro Schulden und länger als 90 Tage
Nicht jeder Steuerschuldner jedoch gelange automatisch auf die Online-Liste, erklärt Prof. Dr. Dwenger. „Es musste für länger als 90 Tage ein Steuerschuldenrückstand von mehr als 5.000 Euro vorliegen.“
So effektiv die Strategie des Public Shamings auch ist – sie birgt Schwierigkeiten. „Viele Steuerpflichtige haben im Vorfeld zur Gesetzeserlassung gezahlt, wenn sie konnten“, erklärt die Expertin. „Und darin liegt auch ein Problem: Denn nur wer er sich leisten konnte, zahlte. Als Resultat stehen eher Unternehmen mit Finanzierungsschwierigkeiten auf den öffentlich einzusehenden Listen. Die öffentliche Liste ist natürlich nachteilig für ihre Reputation, und somit auch für den Betrieb und mögliche zukünftige Aufträge.“
Ein weiteres Problem: Um dem Public Shaming zu entgehen, zahlten viele Firmen aus Angst vor möglichen negativen geschäftlichen Konsequenzen. Und konnten anstehende Rechnungen nicht bezahlen. „Wohlfahrtsökonomisch kann ein Pranger einer Ökonomie so auch Schaden zufügen.“
Sozialer Druck als wichtiger Faktor zur Steuerehrlichkeit
Online Pranger erfreuen sich bei den Steuerbehörden dennoch großer Beliebtheit, um Bürgerinnen und Bürger zu Steuerehrlichkeit und Steuerzahlungen zu bringen, so die Hohenheimer Expertin. „Ein gewisser sozialer Druck ist ein wichtiger Faktor bei der Steuerehrlichkeit. Außerdem geben die Online-Listen den Steuerbehörden ein kostengünstiges Werkzeug in die Hand, das – richtig eingesetzt – funktioniert.“
Zum einen sollten Betroffene genug Zeit für die Zahlung ihrer Steuerschulden haben. Zwischen der Bekanntmachung und Durchsetzung der Gesetze sollte demnach ein entsprechend angemessener Zeitraum liegen.
Jährliche Public Shaming-Listen halten abschreckende Wirkung aufrecht
Außerdem muss nicht wie in Slowenien jeden Monat eine öffentliche Liste der Steuerschuldner erscheinen. „Als der Online-Pranger veröffentlich wurde, schossen die Klickzahlen durch die Decke: Knapp 1 Mio. pro Tag besuchten die Listen, also im Schnitt fast jeder zweite Einwohner Sloweniens. Bereits in den nächsten Monaten sanken die Zahlen auf knappe 100.000 pro Tag.“
Eine Liste pro Jahr hätte zwei Vorteile. Zum einen würde sie Steuerschuldnern genug Zeit geben, ihre Schulden zu zahlen. Zum anderen wäre sie dauerhaft ein stärkeres Instrument. „Derzeit veröffentlicht die Finanzbehörde in Slowenien jeden Monat eine Public Shaming-Liste“, erklärt Prof. Dr. Dwenger. „Das Interesse oder die abschreckende Wirkung des Prangers verlor sich bereits in wenigen Monaten. Ein jährlicher Pranger würde seine abschreckende Wirkung länger behalten.“
HINTERGRUND: Projekt „Die Bedeutung von öffentlichen Informationen für die Steuerehrlichkeit von Unternehmen und Individuen“
Das Forschungsprojekt startete im April 2016 und wird im März 2020 enden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert das Projekt der Universität mit insgesamt 217.360 Euro.
HINTERGRUND: Schwergewichte der Forschung
33,1 Millionen Euro an Drittmitteln akquirierten Wissenschaftler der Universität Hohenheim 2017 für Forschung und Lehre. In loser Folge präsentiert die Reihe „Schwergewichte der Forschung“ herausragende Forschungsprojekte mit einem finanziellen Volumen von mindestens 250.000 Euro für apparative Forschung bzw. 125.000 Euro für nicht-apparative Forschung.
Quelle: www.uni-hohenheim.de
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