Bundesregierung: Innovative Unternehmen stärken - Wagniskapital für mutige Ideen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 16. September 2015
Die Bundesregierung will Neugründungen und Wachstum von Start-up-Unternehmen stärker fördern. Dazu hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier verabschiedet. Es enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen des Wagniskapitalmarktes verbessern sollen.
Neugründungen von Start-ups sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von hoher Bedeutung. Ihr Wachstum hängt auch von der Bereitschaft zur Investition ab. Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für den Wagniskapitalmarkt weiter zu verbessern. Konkrete Maßnahmen hat sie in einem Eckpunktepapier Wagniskapital festgehalten.
Programm INVEST massiv ausbauen
Die Bundesregierung verdoppelt die Obergrenze für einen Investor auf 500.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich ist eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne auf INVEST-Finanzierungen vorgesehen.
Ein Business Angel ist jemand, der sich finanziell an Unternehmen beteiligt und gleichzeitig die Existenzgründer mit Know-how und Kontakten in einer sehr frühen Phase unterstützt. Meist verfügen diese über mehr Management-Erfahrung und Kontakte als die Gründer der betreuten Unternehmen.
Außerdem soll es einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten geben. Bisher konnte sich ein Investor 20 Prozent seines investierten Kapitals von maximal 250.000 Euro erstatten lassen.
Wenn sich ein Investor an einem Start-up-Unternehmen beteiligt und anschließend seinen Anteil gewinnbringend verkauft, soll er die Steuer auf den Veräußerungsgewinn erstattet bekommen. Verkauft der Investor seinen Anteil hingegen mit einem Verlust, soll er einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich der Verluste erhalten. So will die Bundesregierung die Bereitschaft erhöhen, auch in mutige, innovative Ideen zu investieren.
Keine neue Belastung für innovative Unternehmen
Die Bundesregierung nimmt innovative Unternehmen von einer Streubesitzbesteuerung aus. Diese will sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen.
Ideengeber begünstigen
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Steuerbegünstigung des sogenannten Carried Interest einzubehalten. Der Carried Interest ist die Gewinnbeteiligung, die Wagniskapitalfonds an Fondsinitiatoren zahlen. Hiermit sollen neben den Investoren auch die Initiatoren, das heißt die Ideen- und Know-how-Geber begünstigt werden.
Quelle: www.bundesregierung.de
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