Bayerischer Finanzminister Füracker: Weichenstellung für echte Modernisierung der Betriebsprüfung versäumt!
Gesetzentwurf des Bundes wird aktuellen Herausforderungen nicht gerecht
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 257 vom 25.8.2022
Bayerns Finanzminister Albert Füracker anlässlich der Befassung des Bundeskabinetts mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts: „Betriebsprüfungen leisten einen elementaren Beitrag für eine gleichmäßige und faire Besteuerung. Es gilt mit aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten und Prüfungsmethoden weiterzuentwickeln! Der Entwurf der Bundesregierung jedoch greift zu kurz und wird den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht. Wichtige Elemente zu einer echten Modernisierung fehlen. Bereits jetzt befinden sich interne Steuerkontrollsysteme im Aufbau, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten sicher zu stellen. In der Wirtschaft besteht deshalb die große Erwartungshaltung, diese künftig verstärkt in die Betriebsprüfung einzubeziehen. Aktuell gibt es hierfür aber keine Rechtsgrundlage, auch enthält der Gesetzentwurf dazu keine Aussage. Hier ist der Bund als Gesetzgeber gefragt, Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen.“
„Zudem wurde die Chance verpasst, Erkenntnisse aus der Pilotierung internationaler steuerlicher Compliance-Projekte für Deutschland nutzbar zu machen. Dies ist bedauerlich, weil neuartige Verfahren Prüfaufwand vermeiden können, zugleich Ressourcen auf beiden Seiten sparen und schnelle Rechtssicherheit bewirken. Davon würden sowohl Unternehmen als auch Verwaltung profitieren! Bayern fordert seit langem entsprechende Rechtsgrundlagen – dennoch schweigt der Gesetzentwurf auch hierzu. Bayern wird sich auf Bundesebene weiter aktiv einbringen und die notwendigen Änderungen für eine zukunftsfähige, praktikable und effiziente Betriebsprüfung einfordern!“, ergänzt Füracker.
Bayern hat mit einem Pilotprojekt zur Einbeziehung von modernen Tax-Compliance-Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung jüngst eine Vorreiterrolle eingenommen. Im Rahmen des Pilotprojekts können Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen gewonnen und damit die gegenseitige Vertrauensbasis gestärkt werden. Ziel einer modernen Steuerprüfung muss sein, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme zukünftig rechtssicher in Außenprüfungen einbeziehen zu können.
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„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
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Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
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„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
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