Kein Bayerischer Sonderweg zugunsten vermögender Firmenerben - Brandenburgs Finanzminister fordert rechtsstaatliches Handeln auch in Bayern
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 68/2017 vom 3.9.2017
Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, den bayerischen Sonderweg bei der Umsetzung der Erbschaftsteuer zu beenden, indem er endlich mit aller gebotenen Konsequenz die Umsetzung der Verwaltungsvorschriften auch in Bayern einfordert. Brandenburgs Finanzminister betont, dass für bundesgesetzlich geregelte Steuern eine Pflicht zur Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in der Steuerverwaltung besteht. Görke: „Durch das Verhalten von Bayern droht eine Privilegierung von bayerischen Firmenerben, die nicht akzeptabel ist. Zudem ist eine verfassungsrechtlich gebotene Gleichmäßigkeit der Besteuerung damit nicht mehr sichergestellt, so dass die Ungleichbehandlung von Firmenerbinnen und -erben die Folge ist.“
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Weigerung des Freistaates, die von 15 Ländern beschlossenen Verwaltungsregelungen zum Erbschaftsteuergesetz zu akzeptieren. Der Anwendungserlass des neuen Erbschaftsteuergesetzes war dringend erwartet worden, da das neue Recht bereits seit dem 1. Januar 2017 gültig ist. 15 Länder hatten sich am 22. Juni 2017 auf ein gemeinsames Verständnis zur Umsetzung des neuen Erbschaftsteuergesetzes geeinigt. Nur Bayern waren einige Regelungen bei Firmenerbschaften immer noch nicht unternehmerfreundlich genug.
Bayern hatte bereits bei der Reform des Erbschaftsteuergesetzes durchgesetzt, dass weitreichende Begünstigungen für Betriebsvermögen erhalten bleiben. „Schon jetzt ist damit zu rechnen, dass der verabschiedete Kompromiss den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht entspricht, weil er eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten für Millionenerbschaften bietet. Dass Bayern zugunsten von bayerischen Firmenerben nicht einmal diesen Kompromiss umsetzen will, ist bezeichnend“, sagte Görke.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das bis Ende 2016 geltende Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig erklärt, weil vor allem große Betriebsvermögen im Verhältnis zu Privatvermögen unangemessen von der Erbschaftsteuer befreit waren. Brandenburg hatte gegen die im Vermittlungsausschuss ausgestalteten Neuregelungen wegen erneuter zu weitreichender Privilegierung vermögender Firmenerben gestimmt.
Bei der Erarbeitung des Anwendungserlasses zum mehrheitlich verabschiedeten Kompromiss des Erbschaftsteuerrechts konnte sich der Freistaat auf der Ebene der Finanzministerinnen und Finanzminister mit seiner Rechtsauffassung nicht durchsetzen. Anschließend gab sich Bayern jedoch nicht einsichtig und wendet die beschlossenen Verwaltungsregelungen nicht an und will – nur für den Freistaat – Begünstigungen für Firmenerben weiter ausbauen.
„Das ist einmalig in der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und ein Affront gegen den Rechtsstaat“, so Finanzminister Görke.
* * *
Hintergrund:
Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. Von dem bundesweiten Gesamtaufkommen im Jahr 2015 von 6,29 Milliarden Euro nahm Brandenburg 28,15 Millionen Euro ein. Im vergangenen Jahr betrug das bundesweite Gesamtaufkommen 7,01 Milliarden Euro, davon nahm Brandenburg 25,80 Millionen Euro ein.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera