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Bundestag: Höherer Umsatzsteueranteil für Kommunen „nicht angezeigt“

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 324/2025 vom 29.7.2025

Die Bundesregierung hält höhere Anteile am Umsatzsteueraufkommen für Länder oder Kommunen derzeit für „nicht angezeigt“. Das schreibt sie mit Verweis auf „massive finanzielle Belastungen“ des Bundeshaushalts in ihrer Antwort (21/970) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kommunale Finanzkrise und die Rolle des Bundes in der föderalen Finanzaufteilung“ (21/616).

Allerdings verweist die Bundesregierung auch darauf, dass sie sich bereiterklärt habe, die durch das steuerliche Investitionssofortprogramm in den Jahren 2025 bis 2029 entstehenden Steuermindereinnahmen der Gemeinden „vollständig über eine entsprechende Anpassung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auszugleichen“.

In der Antwort findet sich auch eine Tabelle, der zufolge die Nettoausgaben von Ländern und Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch IX von 2020 bis 2023 von 20,8 auf 25,4 Milliarden Euro gestiegen sind.

Auf die Frage der Mehr- und Mindereinnahmen bei der geplanten Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 für Bund, Länder und Kommunen verweist die Bundesregierung auf eine Antwort der früheren Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (20/15078). In dieser hatte die Bundesregierung im Februar 2025 eine tabellarische Übersicht erstellt. Demnach wären im Erstjahr steuerliche Mindereinnahmen von insgesamt 3,6 Milliarden Euro zu verbuchen, davon 72 Millionen Euro für die Kommunen.

Eine Anhebung des Gewerbesteuermindestsatzes auf 280 Prozent brächte den Kommunen der Antwort zufolge 2026 Mehreinnahmen von 155 Millionen Euro. Einen geringeren Hebesatz habe es mit Stand vom 31. Dezember 2023 allerdings nur in 42 von 10.775 Gemeinden gegeben. Diese sind in der Antwort aufgelistet. Eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer plant die Regierung nach eigener Aussage nicht.

Noch nicht abgeschlossen ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu der Frage, wie die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entlastung von Kommunen bei Altschulden umgesetzt werden soll, wie die Bundesregierung zugesteht.

Auch zu den Mittelabflüssen bei den 117 Förderprogrammen des Bundes mit kommunal relevantem Bezug macht die Bundesregierung Angaben. Ihre Antwort enthält als Anlage eine detaillierte Auflistung. Aus dieser geht beispielsweise hervor, dass das Förderprogramm „Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ 2023 einen Mittelabfluss von 84,7 Millionen Euro hatte und 2024 von 236 Millionen. Im Regierungsentwurf für 2025 sind 462 Millionen Euro vorgesehen.

Größtes Förderprogramm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, für die im Haushaltsentwurf 2025 15,3 Milliarden Euro veranschlagt sind. 2024 flossen hier 14,1 Milliarden Euro ab, 2023 elf Milliarden Euro. Effiziente Wärmenetze will die Bundesregierung 2025 mit 984 Millionen Euro fördern, der Abfluss in den Jahren 2023 und 2024 betrug 86,9 beziehungsweise 127 Millionen Euro.

Quelle: bundestag.de

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