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IDW: Deutsche Wirtschaft braucht dringend steuerpolitische Impulse – Weiteres Abwarten gefährdet Wettbewerbsfähigkeit

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Presseinformation 3/2025 vom 8.4.2025

Die deutsche Wirtschaft steht unter zunehmendem Druck. Steigende Kosten, eine schwache Konjunktur, schleppende Digitalisierung und internationale Herausforderungen – nicht nur durch die aktuellen Auswirkungen der US-Zollpolitik – belasten die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen immer stärker. Vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen ist eine schnelle und entschlossene politische Einigung dabei nicht nur dringend erforderlich, sondern auch ein wichtiges und notwendiges Signal an die Wirtschaft, dass die Politik handlungsfähig ist und entschlossen handelt, um die Rahmenbedingungen aktiv zu verbessern.

Bereits im vergangenen Jahr wurden bspw. in Zusammenhang mit dem Wachstumschancengesetz oder Steuerfortentwicklungsgesetz Gelegenheiten versäumt, entscheidende Impulse zu setzen. Jetzt sind umfassende Maßnahmen erforderlich, um Standortnachteile abzubauen, Investitionen zu stärken und unseren Wohlstand zu erhalten. „Deutschland braucht jetzt endlich eine Steuerpolitik, die wirtschaftliche Realitäten und internationale Entwicklungen berücksichtigt“, betont Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW. „Die erneute Chance für ein positives Signal an die deutsche Wirtschaft sollte nicht verpasst werden."

Kurzfristig sind folgende Maßnahmen dringend geboten:

  • Moratorium für internationale Mindeststeuer: Mit der Einführung der globalen Mindestbesteuerung durch das MinStG sehen sich Unternehmen mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Diese resultieren nicht nur aus den äußerst komplexen gesetzlichen Regelungen, sondern auch aus der Notwendigkeit der technischen und administrativen Umsetzung und Implementierung entsprechender Prozesse. Die Idee der internationalen Mindestbesteuerung beruht jedoch auf einem internationalen Konsens: Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen, vor allem in den USA, sollte darauf hingewirkt werden, dass dem Wirtschaftsstandort Deutschland und der Europäischen Union durch die Umsetzung der “globalen“ Mindeststeuer keine (weiteren) Standortnachteile drohen. Dabei geht es in erster Linie nicht um eine etwaige Besteuerung mit dem Mindeststeuersatz von 15 %, sondern vielmehr um die mit der Mindeststeuer verbundenen Bürokratie- und steuerlichen Befolgungskosten.
  • Grundstein für eine Unternehmensteuerreform zur Vereinfachung und Bürokratieabbau: Eine zukunftsfähige Steuerpolitik sollte verstärkt auf Bürokratieabbau und Systemvereinfachung ausgerichtet werden, denn ein effizienter Einsatz begrenzter Ressourcen ist in Zeiten des Fachkräftemangels und demografischen Wandels unabdingbar. Ein zentraler Vorschlag ist die Vereinfachung des Steuerrechts und der Abbau unnötiger Regelungen durch die Wiederherstellung einer klaren Gesetzessystematik. Dazu gehört neben einer Vereinfachung bei der Gewerbesteuer, bspw. durch Anpassung an die einkommen- bzw. körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage, auch ein grundlegender Mentalitätswandel in der Steuerpolitik und -verwaltung: Der Fokus sollte sich von der Missbrauchsvermeidung hin zu einem unternehmensfreundlicheren, investitionsfördernden Steuersystem verschieben.
  • Investitionsanreize durch Abschreibungen und Forschungsförderung: Verbesserte Abschreibungsregelungen und gezielte steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung stärken die Innovationskraft der Unternehmen. Die Regelungen sollten dabei verlässlich ausgestaltet sein. Einerseits ist den Steuerpflichtigen bei Einführung der Maßnahmen ein ausreichend langer zeitlicher Vorlauf zur Planung ihrer Investitionen zu gewähren. Damit können auch gezielte Investitionsanreize gesetzt und reine „Mitnahmeeffekte“ verhindert werden. Andererseits sollte der zeitliche Anwendungsbereich der Abschreibungsmöglichkeit nicht zu lang gewählt sein, so dass kurzfristig Investitionsanreize gesetzt werden.
  • Verlustverrechnung reformieren, Mindestbesteuerung für die Zukunft aussetzen: Unternehmen sollten Verluste flexibler verrechnen können, um wirtschaftliche Schwankungen besser abzufedern. Vor dem Hintergrund der aktuellen negativen Entwicklung und den anhaltenden Belastungen für die Industrie ist eine vorausschauende Anpassung der Regelungen erforderlich. Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können dazu führen, dass Verluste erwirtschaftet werden. Investitionsfördernde Maßnahmen, wie verbesserte Abschreibungsregeln, bleiben dann unter Umständen wirkungslos. Mit dringend notwendigen Investitionen geht unternehmerisches Risiko einher – es ist nicht sachgerecht, wenn sich der Staat an diesem nicht beteiligt, aber in zukünftigen Gewinnphasen durch eine Begrenzung der Verlustverrechnung (sog. Mindestbesteuerung) überproportional profitiert.
  • Notwendige Transformation nicht behindern, Umwandlungen und Umstrukturierungen vereinfachen: Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem umfangreichen Transformationsprozess. Dieser ist erforderlich, um internationale Wettbewerbsfähigkeit zurückzuerlangen. Der bestehende Anpassungsdruck führt zur Notwendigkeit der Reorganisation und Umstrukturierung von unternehmerischen Strukturen. Mit dem UmwStG werden den Unternehmen bereits derzeit Möglichkeiten eröffnet, die Rechtsform und Struktur von Unternehmen den sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die bestehenden Möglichkeiten greifen jedoch zu kurz, wie auch die Analyse der Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ zeigt. Es besteht das dringende Erfordernis, Umstrukturierungshindernisse abzubauen. Ein erster Schritt zu einer kurzfristig möglichen Verbesserung des Status quo würde bereits mit einer Sichtweise erreicht werden, die weniger profiskalisch und an Missbrauchsverhinderung orientiert ist.

Umfassende Vorschläge zu steuerpolitischen Maßnahmen, aber auch zu weiteren Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung hat das IDW jüngst unterbreitet:

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

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    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

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    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

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    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

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    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

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    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

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    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

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    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

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