Bundestag: Steuerentlastung und Energiepreispauschale beschlossen
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 11.5.2022 (hib 223/2022)
Der Finanzausschuss hat den Weg für eine umfassende steuerliche Entlastung der Bürger in diesem Jahr freigemacht. Damit sollen Belastungen durch die Inflation und Auswirkungen des Ukraine-Krieges reduziert werden. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für den von ihnen eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (20/1333), nachdem sie zuvor mit zwei Änderungsanträgen die Zahlung einer Energiepreispauschale von 300 Euro und eines Kinderbonus von 100 Euro in den Entwurf eingefügt hatten. Die CDU/CSU lehnte den Gesetzentwurf ab, AfD und Linksfraktion enthielten sich. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion wurde abgelehnt, ein mit dem Entwurf der Koalitionsfraktionen gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1412) für erledigt erklärt.
Die per Änderungsantrag beschlossene Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro soll einmalig ab dem 1. September 2022 an Steuerpflichtige gezahlt werden. Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn. Bei Einkünften aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit gibt es die Pauschale über eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Empfänger von Versorgungsbezügen (Beamtenpensionäre) sowie Rentner (falls keine Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmer vorliegen) erhalten die Pauschale nicht. Auch für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es ebenso keine Pauschale wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler. Bezieher von ausschließlich sonstigen Einkünften (zum Beispiel Abgeordnete) erhalten keine Pauschale. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.
Mit dem zweiten Änderungsantrag wurde zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise eine Erhöhung des Kindergeldes um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro beschlossen. Der Bonus soll im Juli 2022 gezahlt und unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt werden. Damit werde sichergestellt, dass der Bonus bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig sei, nicht als Einkommen berücksichtigt werde, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Nach Angaben der Koalition werden dadurch alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet, wobei die relative Entlastung für die Bezieher niedriger Einkommen höher sei. Dies sei auch aus sozialen Gesichtspunkten geboten.
Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt. Die damit verbundene Entlastung werde somit vorgezogen.
Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten, der bisher 1.000 Euro betragen hat. Der zuletzt im Jahre 2011 erhöhte Pauschbetrag wird jetzt auf 1.200 Euro angehoben.
In der Aussprache erklärte die SPD-Fraktion, kleine und mittlere Einkommensbezieher würden besonders entlastet. Es handele sich um ein Paket, das gezielt wirke und Hilfe schaffe. Es werde sichergestellt, dass die Energiepreispauschale im September bei den Menschen ankomme, erklärte die SPD-Fraktion zu Bedenken aus der CDU/CSU-Fraktion.
Auch die CDU/CSU-Fraktion trat dafür ein, die Menschen zu entlasten. Was die Koalition vorgelegt habe, bleibe aber deutlich hinter den Zielvorgaben zurück. Wenn die Koalition betone, dass das Geld dort ankomme, wo es am nötigsten gebraucht werde, dann könne man mit Blick auf die Energiepreispauschale nur feststellen, dass die Schwächsten der Gesellschaft gar nichts bekommen würden. Auch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages falle zu niedrig aus.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte, mit dem höheren Grundfreibetrag werde bereits den Auswirkungen der kalten Progression auf sozial gerechte Weise begegnet. Die Erhöhung der Pendlerpauschale sehe man aus verteilungs- und klimapolitischer Perspektive kritisch, trage sie jedoch mit.
Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass die Entlastung nicht mit der Gießkanne stattfinde, sondern dort erfolge, wo sie besonders notwendig sei. Von der Anhebung des Grundfreibetrages würden alle profitieren. Bei der Energiepreispauschale sei erreicht worden, dass Arbeitgeber die Zahlung nicht vorfinanzieren müssen. Das sei in fast allen Fällen sichergestellt worden.
Die AfD-Fraktion kritisierte, dass es die Energiepreispauschale nicht für Rentner gezahlt werde. Außerdem wurde verlangt, die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 40 Cent zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundfreibetrages falle zu niedrig aus.
Für die Linksfraktion gehen die Maßnahmen in die richtige Richtung, aber insgesamt seien sie unzureichend und in ihrer Wirkung nicht zielgenau. Die Energiepreispauschale sei nicht nur zu niedrig, sondern schließe rund zwölf Millionen Rentner aus. Es sei zu hoffen, dass diese Regelung nicht die Blaupause für das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld sei, denn dann werde die Altersarmut noch größer werden.
Quelle: bundestag.de
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