FG Münster: Steuerschätzung in der Betriebsprüfung - Was droht dem Steuerzahler?
Finanzgericht Münster 19.1.2016, Pressemitteilung Nr. 1
Am vergangenen Montag, den 18.1.2016, diskutierten in Münster Steuerberater, Finanzrichter und Finanzbeamte im Rahmen der Veranstaltungsreihe BRENNPUNKT.STEUERPRAXIS intensiv über „Schätzungen in der Betriebsprüfung – Was bleibt vom Zeitreihenvergleich“. Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in der steuerlichen Betriebsprüfung ist ein Thema, das insbesondere für den Einzelhandel, der das Münsterland wirtschaftlich stark prägt, von großer Bedeutung ist. Mathematisch-statistische Schätzungsmethoden gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung. Betriebsprüfung und Steuerfahndung „rüsten“ digital „auf“, um in begründeten Fällen Steuerausfallrisiken und Manipulationen ermitteln zu können. „Brandaktueller“ Anlass für die Veranstaltung war die derzeit viel diskutierte Entscheidung des X. Senats des Bundesfinanzhofs vom 25.03.2015 (Az. X R 20/13), die deutliche Grenzen für mathematisch-statistische Schätzungsmethoden gesetzt und die Finanzverwaltung zur Transparenz durch Offenlegung und Erläuterung ihrer Schätzungsergebnisse verpflichtet hat.
Die Folgewirkungen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs für diese und andere Schätzungsmethoden und ihre Bedeutung für Steuerzahler und Fiskus beleuchtete ein mit den Referenten Prof. Dr. Gregor Nöcker (Richter des X. Senats des Bundesfinanzhofs), Leitender Regierungsdirektor Arno Becker (Leiter des Betriebsprüfungsreferats der OFD NRW) und Prof. Dr. Michael Hendricks (Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner am Bonner Standort der Sozietät Flick Gocke Schaumburg) hochkarätig besetztes Podium. An die Vorträge schloss sich eine lebhafte Diskussion mit den teilnehmenden Steuerberatern und Richtern des Finanzgerichts Münster sowie Vertretern der Finanzverwaltung und der Wissenschaft an.
„Die Richter haben klare Wegmarken gesetzt, an denen sich künftig Schätzungen im Rahmen der Betriebsprüfung zu orientieren haben und deren Beachtung der Steuerzahler einfordern kann“, erklärte Johannes Haferkamp, Präsident des Finanzgerichts Münster. Auch Volker Kaiser, Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, der die Diskussionsrunde moderierte, begrüßte das Urteil: „Ist die Buchführung formell nicht ordnungsgemäß, die Einnahmen wurden materiell aber grundsätzlich richtig erfasst, kann nun nicht mehr einfach der Zeitreihenvergleich angewendet werden.“
In seinem Schlusswort fasste Marcus Tuschen, Präsident des Steuerberaterverbands Westfalen-Lippe, das Fazit: „Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat für die Praxis erhebliche Bedeutung. Zu beachten ist, dass die formalen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung eingehalten werden müssen, wenn Schätzungen durch die Finanzverwaltung vermieden werden sollen. Dabei kommt es insbesondere auch auf eine Erfüllung der umfassenden Aufbewahrungspflichten an. Ist eine Schätzung im Einzelfall allerdings möglich, muss diese angemessen sowie sach- und fachgerecht sein.“
Der diesjährige BRENNPUNKT.STEUERPRAXIS klang mit einem gemeinsamen Imbiss aus, der von den Teilnehmern zur weiteren Diskussion in lockerer Runde genutzt wurde.
Zum Hintergrund:Die Veranstaltungsreihe BRENNPUNKT.STEUERPRAXIS hat das Finanzgericht Münster gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe und dem Steuerberaterverband Westfalen-Lippe im Jahr 2013 ins Leben gerufen. Sie dient dem Gedankenaustausch zwischen Rechtsprechung und Beraterschaft. Im Mittelpunkt steht jeweils die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Bundesverfassungsgerichtes zu Themenbereichen, die für jeden Berater besonders praxisrelevant sind. In diesem Jahr fand die Veranstaltung im Europasaal des Mövenpick Hotels Münster statt und war mit mehr als 300 Teilnehmern wie in den Vorjahren vollständig ausgebucht.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera