Deutscher Städtetag zur Grundsteuerreform: „Kommunen sind zum Ausgleich ihrer Haushalte verpflichtet“
Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy zu Hebesätzen und Anpassungen bei der neuen Grundsteuer gegenüber Welt
Deutscher Städtetag, Pressemeldung vom 4.11.2024
„Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Die Städte brauchen die Grundsteuer, um Kinderbetreuung, Schulen, den öffentlichen Nahverkehr, Kultur oder Vereine zu finanzieren. Sie ist entscheidend, damit das Zusammenleben in unseren Städten funktioniert.
Keine Kommune erhöht gerne die Grundsteuer. Die Kommunen sind aber zum Ausgleich ihrer Haushalte verpflichtet. Deshalb haben die Kommunen oftmals keine andere Wahl angesichts deutlich steigender Sozial- und Personalausgaben, und nur mäßig wachsender Steuereinnahmen.
Die jüngste Steuerschätzung hat wieder deutlich gemacht: die wachsenden Defizite der kommunalen Haushalte sind ein strukturelles Problem, das Bund und Länder endlich angehen und für eine bessere Finanzausstattung der Städte sorgen müssen.
Mit Blick auf die anstehende Grundsteuerreform ist klar: Die Ungeduld von Immobilienbesitzern und Mietern ist nachvollziehbar. Viele Städte warten aber noch immer auf belastbare Informationen von den Finanzverwaltungen der Länder zu den neuen Grundsteuermessbeträgen. Erst dann können die Städte entscheiden, welche Hebesätze angemessen sind und die Grundsteuerbescheide verschicken.
Wir warnen bereits seit längerer Zeit davor, dass durch die Grundsteuerreform des Bundes ab dem kommenden Jahr vielerorts Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke. Das trifft letztlich auch viele Mieterinnen und Mieter.
Diese systematische Mehrbelastung von Wohnimmobilien durch die Reform hätten die Bundesländer verhindern können, indem sie die Messzahlen für Geschäftsgrundstücke anpassen. Das haben bisher leider nur Berlin, Sachsen und das Saarland getan, in diesen Bundesländern ist das Problem gelöst. In den anderen Ländern, die das Bundesmodell anwenden, dürfte es jetzt für eine Anpassung der Messzahlen zum Jahr 2025 zu spät sein.“
Hintergrund
Die vom Bundesverfassungsgericht 2018 geforderte und von der Bundespolitik 2019 beschlossene Grundsteuerreform, die ab 2025 erstmals zum Tragen kommt, belastet Wohngrundstücke deutlich stärker als Geschäftsgrundstücke. Davor haben die Städte seit rund zwei Jahren gewarnt. Um diese stärkere Belastung von Wohngrundstücke zu vermeiden, hätten die Bundesländer jeweils landesweit die Steuermesszahlen anpassen können. Dieses Modell haben die Länder Sachsen, Saarland und Berlin erfolgreich umgesetzt.
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen geht einen Sonderweg, der aber aus Sicht der Städte in NRW hochriskant ist. In NRW gibt das Land den Kommunen die Möglichkeit, die Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Geschäftsgrundstücke zu differenzieren. Das ist aber nicht rechtssicher, wie ein Gutachten im Auftrag des Städtetages NRW gezeigt hat. Damit drohen den Städten in NRW bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle, wenn sie dem Modell der Landesregierung folgen.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera