DIW Berlin zum Länderfinanzausgleich: Kleinteilige Eingriffe lösen die Probleme nicht
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) 9.7.2014, Pressemitteilung
Der Länderfinanzausgleich muss nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) grundlegend reformiert werden. „Der aufgestaute Reformbedarf ist immens. Es wäre sinnvoll, zuerst die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen und darauf aufbauend die Umverteilung zwischen den Ländern systematisch zu reformieren“, sagt DIW-Finanzexpertin Kristina van Deuverden. Bis zum Jahr 2020 müssen die föderalen Finanzbeziehungen in Deutschland neu geordnet werden, weil die gesetzliche Grundlage ausläuft. Die letzte wirkliche Reform des Länderfinanzausgleichs fand Ende der sechziger Jahre statt – seither kam es lediglich zu graduellen Anpassungen.
Nun ist es Kristina van Deuverden zufolge höchste Zeit für eine grundlegende Reform. Da dafür die Verfassung geändert werden müsste, wäre ein breiter Konsens notwendig. „Die Gelegenheit wäre günstig, denn im Bund regiert eine große Koalition“, urteilt die Expertin. Die Interessen der Länder liegen aber so weit auseinander, dass die Chance auf eine grundlegende Neuordnung nur gering sein dürfte. „Die Geberländer werden bemüht sein, ihre Leistungen zu reduzieren, während die Empfängerländer ein Interesse an möglichst hohen Transfers haben“. Weil sich ab dem Jahr 2020 der Handlungsspielraum der Länder mit der Einführung der Schuldenbremse weiter verringert, gewinnen die nun anstehenden Verhandlungen nochmals an Bedeutung.
Wenigen Gebern stehen viele Nehmer gegenüber – einige Länder hängen besonders am Tropf
Allein zwischen den Ländern sind im Jahr 2013 knapp 9 Prozent des letztlich den Ländern zufließenden Steueraufkommens umverteilt worden – das entspricht knapp 20 Milliarden Euro. Es geht um viel Geld, das mittlerweile nur noch von drei Geberländern aufgebracht wird. Im Jahr 2013 zahlten Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zwischen 4,3 und 1,7 Milliarden Euro in das Ausgleichssystem. Angesichts dieser Summen verwundert es nicht, dass der politische Druck hin zu weniger Umverteilung immer größer wird. Dies zeigt auch die erneute Klage Bayerns und Hessens vor dem Bundesverfassungsgericht. Auf der anderen Seite gibt es zwar 13 Nehmerländer, einige Länder hängen aber besonders stark am Finanztropf – insbesondere die Stadtstaaten, allen voran Berlin, und die neuen Länder partizipieren kräftig. Die Spreizung ist immens.
Die wahrscheinliche Alternative zu einer grundlegenden Reform sind graduelle Eingriffe an der einen oder anderen Stelle. Dies birgt die Gefahr, dass Komplexität und Intransparenz weiter zunehmen, aber auch die Chance, Verbesserungen herbeizuführen. Im Fokus der Verhandlungspartner wird vor allem die Änderung der Finanzströme stehen. Das DIW Berlin hat einige graduelle Eingriffe, die in der Diskussion eine Rolle spielen könnten, näher untersucht und die damit verbundenen Transferänderungen ermittelt. Dazu gehören eine stärkere Berücksichtigung der Gemeindesteuern sowie eine Änderung des Angleichungsgrades und der Einwohnerveredelung.
„Generell lässt jeder Eingriff in das System Gewinner und Verlierer zurück“, resümiert Kristina van Deuverden. Denn eine Folge der großen Spreizung im Länderfinanzausgleich ist, dass die mit den Eingriffen verbundenen Verluste und Gewinne ebenfalls deutlich auseinanderklaffen: Kräftigen Verlusten bei den Stadtstaaten, vor allem Berlin, stehen hohe Gewinne bei den Geberländern, allen voran Bayern, gegenüber. Ohne dass den Ländern mit einer grundlegenden Reform die Möglichkeit gegeben wird, darauf zu reagieren, ist ein solches Ergebnis politisch kaum hinnehmbar – insbesondere wenn an einer recht weitgehenden Angleichung in den Ländern festgehalten werden soll. Ist der Druck von Seiten der Geberländer zu groß, wird der Bund entscheiden müssen, ob er mit Finanzzuweisungen in die Bresche springen will. „Dies entspricht nicht der Struktur des deutschen Finanzföderalismus und wäre deshalb keine gute Lösung“, sagt Kristina van Deuverden. „Besser wäre es, die dem Finanzausgleich zugrunde liegende Verteilung der Steuereinnahmen anzupassen. Zudem spricht vieles für eine stärkere Berücksichtigung der Gemeindesteuern bei der Berechnung der Länderfinanzkraft.“
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