Deutschland und Österreich unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Steuerliche Vereinfachungen für modernes, grenzüberschreitendes Arbeiten in der Grenzregion
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Finanzen Österreich vom 21.8.2023
Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland haben am 21. August 2023 in Aschau im Chiemgau ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.
Das Änderungsprotokoll zu dem bestehenden DBA trägt durch die Anpassung der Grenzgängerregelung und deren Ausweitung auf im öffentlichen Dienst Beschäftigte der veränderten Arbeitswelt und dem damit verbundenen flexibleren Arbeiten und der Nutzung der Homeoffice-Möglichkeiten Rechnung.
„Mit der Ausweitung der Regelung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommen wir einem dringenden Anliegen der Beschäftigten und Unternehmen in der Grenzregion nach. Mit einfachen und modernen Regelungen erwirken wir so eine deutliche bürokratische Entlastung. Ich freue mich, dass wir uns mit einer zügigen Umsetzung auf beiden Seiten der Grenze für begründete Belange der Betroffenen einsetzen und für neue Herausforderungen zeitnah pragmatische Lösungen finden. Zusammen stehen wir für ein modernes Europa.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner
„Doppelbesteuerungsabkommen sind ein wichtiges Instrument zur Regelung der Besteuerung von Einkünften in den jeweiligen Staaten. Mit dem neuen Abkommen zwischen Deutschland und Österreich bilden wir die veränderten Arbeitswelten ab und implementieren neuste internationale Standards. Vor allem der Bereich des Home-Office hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und wir schaffen nun mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten.“
Finanzminister Österreichs, Magnus Brunner
Eckpunkte des Änderungsprotokolls
Um den jüngsten Entwicklungen der Arbeitswelt und den geänderten Arbeitsformen (vor allem der Arbeit im Homeoffice), Rechnung zu tragen, wurde die Grenzgängerregelung neu gefasst. Damit wird Beschäftigten in der Grenzzone mehr Flexibilität eingeräumt. Zukünftig erfüllen Personen bereits dann die Grenzgängereigenschaft, wenn sie in der Grenzzone arbeiten und ihren Hauptwohnsitz haben. Ein tägliches Pendeln über die Grenze ist nicht mehr erforderlich.
Arbeitstage im Homeoffice sind daher von nun an keine schädlichen Tage im Sinne der Grenzgängerregelung mehr. Darüber hinaus wird die Grenzgängerregelung auch auf im öffentlichen Dienst Beschäftigte ausgedehnt. Die Bestimmung der Grenzzone wird zudem administrativ vereinfacht und geographisch leicht ausgeweitet.
Schließlich werden die beiderseitigen Auswahlentscheidungen zum BEPS – Multilateralen Instrument implementiert, um Steuerumgehungen mittels DBA entgegenzuwirken. Zudem werden weitere Anpassungen des Abkommens an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik vorgenommen.
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