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BMF: Statistische Auswertungen zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz

Bundesministerium der Finanzen 9.12.2025

Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie besteht für die Aufsichtsbehörden die Verpflichtung, statistische Daten in Form einer Statistik vorzuhalten.

Hier finden Sie die statistischen Auswertungen zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz:

Den entsprechenden Vordruck für die Meldung der Daten zur Aufsichtstätigkeit für das Berichtsjahr 2024 finden Sie hier:

Auswertung vorheriger Berichtszeiträume

 

Quelle: bundesfinanzministerium.de

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