BMF: Fragen und Antworten zum Kassengesetz
Bundesministerium der Finanzen 15.10.2025
Das Kassengesetz für mehr Steuergerechtigkeit: Belegausgabepflicht stärkt Transparenz und hilft gegen Steuerbetrug
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das "Kassengesetz“, führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen. (Stand: 12. Februar 2025)
- Antworten auf allgemeine Fragen
- Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der KassenSichV
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- Thema: Anwendungsbereich
- Thema: Übergangsvorschrift
- Thema: Aufzeichnungssystem
- Thema: EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
- Thema: Der Vorgang
- Thema: Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Thema: Einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K)
- Thema: Beleg und Belegausgabepflicht
- Thema: Kassen-Nachschau und Datenspeicherung
- Thema: Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Thema: Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
- Thema: Verbot des In-Verkehr-Bringens und Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 146a AO
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Quelle: bundesfinanzministerium.de