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DStV: Neue Hinweise zur Barrierefreiheit von Kanzleiwebseiten

Deutscher Steuerberaterverband e.V., Meldung vom 11.6.2025

Am 28.6.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt europäische Vorgaben um, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zugänglich zu machen. Menschen mit Behinderungen soll damit eine bessere Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden. Neue Hinweise des Verbändeforums IT des DStV untersuchen die möglichen Auswirkungen auf die Gestaltung von Kanzleiwebseiten.

Insbesondere Kanzleien, die auf ihren Webseiten besondere digitale Angebote bereithalten, sollten daher prüfen, ob und in welchem Umfang ihr Online-Angebot möglicherweise unter die Regelungen des BFSG fällt. Einen Katalog mit ersten Fragen und Antworten zum neuen BFSG hat das Verbändeforum IT zusammen mit dem Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV zusammengestellt. Der Katalog ist für alle Mitglieder der regionalen Steuerberaterverbände abrufbar unter www.stbdirekt.de (StBdirekt-Nr.: 374722).

Quelle: Internetseiten des DStV

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