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Bundestag: Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 194/2025 vom 4.6.2025

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern“ (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

Vonseiten der CDU/CSU-Fraktion hieß es, es sei zwar notwendig, Cum-Cum-Steuerbetrug zu sanktionieren. Der Antrag der Grünen sei aber nicht zielführend. Gefordert seien die Länder, zügig in entsprechende Ermittlungen einzusteigen.

Die AfD-Fraktion warf den Antragstellern vor, in der vergangenen Wahlperiode „verfassungswidrig einen Untersuchungsausschuss verhindert“ zu haben. Der Antrag werde unterstützt, allerdings wäre es besser, die Aufbewahrungspflicht für Belege nicht nur um ein sondern um fünf Jahre zu verlängern. Die AfD-Fraktion kündigte einen eigenen Antrag an.

Aus SPD-Fraktion wurde betont, dass bereits die Ampel-Koalition wichtige Maßnahmen ergriffen habe, um Ermittlungen zu ermöglichen. So sei die Aufbewahrungsfrist bereits um ein Jahr verlängert worden und Belege aus laufenden Ermittlungsverfahren dürften auch nicht vernichtet werden.

Dies ist aus Sicht der Grünen-Fraktion aber nicht ausreichend. Es müsse länger die Möglichkeit geben, einen Anfangsverdacht herzustellen, denn nur dann dürften Belege ab dem kommenden Jahr nicht vernichtet werden.

Aus Sicht der Fraktion Die Linke liegen die Grünen mit ihrem Antrag zwar sehr richtig. Es sei aber verwunderlich, dass die Fraktion nun Argumente in der Opposition aufgreife, derer sie sich in der Regierung noch verwehrt habe.

Zum Bericht der ersten Lesung in der Wochenzeitung Das Parlament: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/die-zeit-laeuft-ab

Quelle: bundestag.de

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