Bundesregierung: Rentenanpassung 2025 – Renten steigen zum 1. Juli
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 30.4.2025
Zum 1. Juli 2025 sollen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent steigen. Die Rentnerinnen und Rentner profitieren damit von den guten Tarifabschlüssen des vergangenen Jahres. Das Kabinett hat jetzt eine entsprechende Verordnung beschlossen.
Auch in diesem Jahr können sich die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland über eine gute Nachricht freuen: Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten in Ost und West um 3,74 Prozent. Die gute Lohnentwicklung führt damit erneut zu einer Rentenanpassung, die die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner stärkt. Die Anhebung liegt wieder über der derzeitigen Inflationsrate.
Das Bundeskabinett hat die Höhe der Rentenanpassung in einer Verordnung festgelegt – der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025. Bevor die Verordnung am 1. Juli 2025 in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen.
Rentenwert wird angepasst
Der aktuelle Rentenwert wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Seit dem 1. Juli 2023 gibt es einen bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert. Dieser Wert soll nun um 3,74 Prozent steigen – von gegenwärtig 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.
Der Rentenwert gibt an, wie viel ein sogenannter Entgeltpunkt wert ist. Entgeltpunkte sammeln Versicherte über die Jahre entsprechend ihres Verdienstes: Wer in einem Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt, bekommt dafür einen Punkt. Die Zahl der gesammelten Punkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert plus weitere Faktoren ergeben dann die Rente.
Rentenniveau von 48 Prozent
In Deutschland folgt die Rentenanpassung der Entwicklung der Bruttolöhne. Bis zum 1. Juli 2025 gilt für das Rentenniveau zusätzlich die Haltelinie von 48 Prozent. Der aktuelle Rentenwert wird also zum 1. Juli 2025 so hoch festgesetzt, dass mit diesem das Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.
Quelle: bundesregierung.de