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BMF: Semantische Interoperabilität

Bundesministerium der Finanzen 13.6.2024

Einen weiteren Baustein im Kontext von Once-Only stellt die semantische Interoperabilität dar: Semantische Interoperabilität bedeutet: „Was gesendet wird, wird verstanden“. Diese Interoperabilität liegt aber häufig (noch) nicht vor. Sie kann durch Standardisierung, Modularisierung, Harmonisierung oder Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen und zugehörigen Daten(-strukturen) erfolgen und unterstützt den reibungslosen Datenaustausch zwischen den Behörden.

Once-Only und die Herausforderung der uneinheitlichen Verwendung von Rechtsbegriffen

Der zentrale Bestandteil in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der Registermodernisierung ist das Once-Only-Prinzip. Das Ziel des Once-Only-Prinzips ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal bei der Verwaltung hinterlegen müssen. Die Weiternutzung bereits in der Verwaltung vorhandener Daten vermeidet Bürokratie und gestaltet Verwaltungsprozesse effizienter.

Once-Only-Datenabfragen über verschiedene Datenquellen hinweg setzen allerdings voraus, dass interoperable Austauschformate passgenau bis zur Datenfeld-Ebene geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund ist die uneinheitliche Verwendung von Rechtsbegriffen eine besondere Herausforderung. In verschiedenen Gesetzen werden Begriffe wie z.B. „Einkommen“, „Kind“ oder „Vermögen“ verwendet, ohne immer dieselbe Bedeutung zu haben. Beispielsweise umfasst der Kindesbegriff im einen Fall Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren, im anderen Fall Kinder von 0 bis 18 Jahren.

Wird ein Rechtsbegriff in verschiedenen Datenquellen uneinheitlich verwendet, so kann dies eine verfahrens- und behördenübergreifende Zusammenarbeit sowie effiziente und digitale Prozesse erschweren. Im Besonderen betrifft dies die Datennutzung im Zusammenhang mit der Realisierung des Once-Only-Prinzips.

Als vermeintlich naheliegenden Lösungsansatz könnten wir die konsequente gesetzliche Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen diskutieren. Eine solche Vereinheitlichung wird allerdings aufgrund verfassungsrechtlicher, rechtsmethodischer und verwaltungspraktischer Erwägungen überwiegend abgelehnt1, ganz zu schweigen vom legislativen Aufwand eines solchen Unterfangens.

Semantische Interoperabilität als Lösung

Anstelle einer begrifflichen Vollharmonisierung auf Rechtsebene setzen wir daher auf die Herstellung semantischer Interoperabilität durch eine Modularisierung, Harmonisierung bis hin zu einer partiellen Vereinheitlichung von uneinheitlichen Rechtsbegriffen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zeigte diesen Weg 2021 auf [pdf, 12MB].

(...)

Vollständiger Beitrag auf den Internetseiten des BMF: Steuerliche Themengebiete

Quelle: bundesfinanzministerium.de

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