FinMin Bayern: Erleicherung bei der Umsatzsteuer für die Öffentliche Hand
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 388 vom 30.11.2022
Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht soll nochmals zwei Jahre aufgeschoben werden // Bayern fordert vom Bund nach der plötzlichen Kehrtwende sinnvolle und praktikable Umsetzung des § 2b UStG
„Die aktuelle Krisensituation trifft die Kommunen und auch den Bereich der Hochschulen hart. Zwei Jahre Aufschub bei der kommenden Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand ist hier eine willkommene Erleichterung. Ärgerlich ist allerdings, dass der Bund erst kurz vor Jahresende eine plötzliche Kehrtwende bei seiner Haltung vollzieht – alle Betroffenen haben bereits sehr aufwändige Vorbereitungen zur Umsetzung des neuen Rechts in die Wege geleitet“, stellt Bayerns Finanzminister Albert Füracker klar. „Bisher hat das Bundesfinanzministerium vor allem mit seiner sehr strengen Auslegung des EU-Rechts die öffentlichen Einrichtungen bei der Umsetzung vor große Herausforderungen gestellt. Die gewonnenen zwei Jahre Aufschub müssen vom Bundesfinanzministerium jetzt auch genutzt werden, der öffentlichen Hand endlich sinnvolle und praktikable Lösungen an die Hand zu geben. Ziel muss sein, Leistungen der öffentlichen Hand für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des europarechtlich Möglichen nicht unnötig zu verteuern!“, so der Finanzminister weiter.
Die Neuregelung des § 2b UStG weitet die Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts deutlich aus. Mit der Stimme Bayerns wurde die verpflichtende Anwendung vom 01.01.2021 auf den 01.01.2023 verschoben, um den Betroffenen Zeit zur Anpassung und ordnungsgemäßen Umsetzung zu geben. Die Ampelfraktionen bringen nun einen erneuten Aufschub der verpflichtenden Anwendung zum 1. Januar 2025 ins Spiel. Der Bundestag soll hierzu am 2. Dezember Beschluss fassen.
Hintergrund der Anpassung von § 2b UStG ist höchstrichterliche Rechtsprechung. Gerichte hatten die bisherigen Ausnahmen bei der Umsatzsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts als mit EU-Recht nicht vereinbar erklärt. Nach Aussage des Bundesfinanzministeriums wird die Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben von der EU-Kommission streng beobachtet. Bisher wurde stets vor harten europarechtlichen Restriktionen gewarnt, nun gibt es scheinbar doch Spielräume. Viele Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts haben bereits umfassende Vorbereitungsmaßnahmen zum bisherigen Stichtag 1. Januar 2023 getroffen. Der so kurzfristige Aufschub dürfte jetzt viele Steuerpflichtige vor erhebliche organisatorische Herausforderungen stellen.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera