Das Finanzgericht des Saarlandes feiert sein 75-jähriges Bestehen
Finanzgericht des Saarlandes, Medieninfo vom 27.9.2022
In einem Festakt in der Ludwigskirche hat das Finanzgericht des Saarlandes heute sein 75-jähriges Jubiläum gefeiert. Zu diesem Anlass waren hochrangige Vertreter u.a. aus der Justiz nach Saarbrücken gekommen. So durften die Ministerin der Justiz des Saarlandes, Petra Berg, und die Präsidentin des Finanzgerichts, Anke Morsch, besonders die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, Juliane Kokott, die Richterin des Bundesverfassungsgerichts, Yvonne Ott, und den Präsidenten des Bundesfinanzhofs, Hans-Josef Thesling, sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der Finanzgerichte in Deutschland begrüßen.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger wies in ihrer Ansprache auf die Bedeutung des Finanzgerichts hin: „Die Errichtung des Finanzgerichts des Saarlandes vor 75 Jahren führt uns vor Augen, dass Rechtsstaatlichkeit leider keine Selbstverständlichkeit ist und gerichtlicher Rechtschutz mühsam errungen werden musste. In diesem Sinne danke ich allen, die sich in den letzten 75 Jahren um die Finanzgerichtsbarkeit im Saarland verdient gemacht haben. Sie haben damit nicht nur einen Beitrag für die Funktionsfähigkeit des Finanzgerichts des Saarlandes geleistet, sondern auch für den Rechtsstaat und unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen.“ Sie lud die Gäste im Anschluss an den Festakt, der musikalisch von dem Orchestre Symphonique SaarLorraine begleitet wurde, zu einem Empfang in die Staatskanzlei ein.
Die institutionelle Gründung des Finanzgerichts des Saarlandes durch Rechtsanordnung der seinerzeitigen Commission d´Administration du Territoire de la Saare vom 30. Mai 1947 fällt in eine Zeit, in der das Saarland politisch selbständig und zugleich eng an Frankreich angebunden war. Inzwischen ist das Finanzgericht des Saarlandes eines von insgesamt 18 Finanzgerichten in der Bundesrepublik Deutschland, die im Wesentlichen für den Rechtsschutz von Bürgern, Personenvereinigungen oder juristischen Personen auf dem Gebiet von Steuern – wie etwa Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer -, Kindergeldangelegenheiten sowie Zöllen und Verbrauchsteuern zuständig sind. Im Gegensatz zu den übrigen Fachgerichtsbarkeiten ist die Finanzgerichtsbarkeit nur zweiinstanzlich aufgebaut mit den Finanzgerichten der Länder als Tatsacheninstanz und dem Bundesfinanzhof in München als Revisionsinstanz. Die derzeit beim Finanzgericht des Saarlandes tätigen 5 Finanzrichter bearbeiten jährlich etwa 450 bis 500 neue Klagen und Anträge und tragen mit ihren Entscheidungen in Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts und des Kindergeld- und Zollrechts neben der Gewährung effektiven Rechtsschutzes für Steuerpflichtige auch zur Rechtsfortbildung bei. Nicht nur Entscheidungen zur sog. Pendlerpauschale, zu Doppelbesteuerung von Renten oder zur sog. „Sportlerklausel“ bei in Frankreich wohnenden Berufsfußballern dürften dabei auf besonderes Interesse gestoßen sein.
Anlässlich des Jubiläums wird eine Festschrift „Steuerrechtsschutz in Theorie und Praxis - 75 Jahre Finanzgericht des Saarlandes“ erscheinen.
Andre Hardenbicker
- Pressedezernent des Finanzgerichts -
Quelle: FG des Saarlandes
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