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Bundestag: Steuerliche Entlastungen für Landwirte

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 516/2024 vom 16.7.2024

Die steuerliche Entlastung der deutschen Landwirtschaft pro Jahr durch die Einführung einer Tarifglättung beträgt etwa 50 Millionen Euro pro Jahr. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12220) auf eine Kleine Anfrage (20/11881) der CDU/CSU-Fraktion mit. Die Tarifglättung ist Bestandteil mehrerer Gesetze, die Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet wurden und mit denen Landwirte finanziell entlastet werden sollen.

Die Tarifermäßigung gilt für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028. Sie kann nur alle drei Jahre im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Auswirkung auf die drei vorangegangenen Veranlagungszeiträume beantragt werden.

Hintergrund der Kleinen Anfrage sind Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), der während einer Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag erklärt habe, dass der stufenweise Wegfall der Agrardieselsubventionen für Landwirte durch die Bundesregierung überkompensiert werde. Demnach habe Minister Özdemir gesagt: „Die Gewinnglättung wird jetzt gerade im Parlament debattiert; da sind wir dran. Das allein sind ungefähr - Pi mal Daumen - 90 Millionen Euro - plus all die anderen Maßnahmen. Allein die Kompensation für GLÖZ 8 [GLÖZ = guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand] ist ein Zigfaches dessen - ich kann es Ihnen gerne auf Heller und Cent nachrechnen -, was beim Agrardiesel passiert. Ein Zigfaches dessen!“

Quelle: bundestag.de

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