Thüringens Finanzministerin Taubert macht sich für die Besteuerung von Übergewinnen stark.
Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 3.6.2022
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben die Bundesregierung auf ihrer gestrigen Sitzung gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Spekulationen mit Öl, Gas und Strom zu unterbinden und die vorangegangenen Preiserhöhungen kartellrechtlich zu überprüfen.
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die Entscheidung zu einem kartellrechtlichen Vorgehen gegen ungerechtfertigte Übergewinne. Dazu gehört laut Taubert aber unbedingt, diese auch einer besonderen Besteuerung zu unterwerfen.
„Niemand darf wegen der derzeitigen Situation außerordentliche Gewinne machen, während die Ärmeren in der Gesellschaft und viele andere unter den teils immensen Preisanstiegen leiden. Viele Menschen ärgern sich mit Recht über die außerordentlich hohen Preise, beispielsweise an den Zapfsäulen“, so Taubert. Laut Finanzministerium will der Freistaat deshalb gemeinsam mit Bremen die Initiative ergreifen und die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur besonderen Besteuerung dieser Übergewinne vorzulegen.
Die Initiative verschiedener Länder wird am 10. Juni im Plenum des Bundesrates behandelt.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führte – neben der verheerenden Lage der ukrainischen Bevölkerung – zu gravierenden Verwerfungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten. Der damit einhergehende Preisanstieg bei Energie und Lebensmitteln mindert nach wie vor die private Kaufkraft und trifft vor allem sozial schwache Bevölkerungsgruppen sowie eine Vielzahl von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen.
Einzelne Branchen dagegen konnten ihre Gewinne in einem hohen Maß auch gegenüber dem Vorkrisenniveau steigern. Bund und Länder verfolgen das Ziel, die damit einhergehenden Belastungen durch umfangreiche Maßnahmen einzudämmen. Die Finanzierung dieser Entlastungsmaßnahmen belastet die öffentlichen Haushalte zu einer Zeit, in der die Folgen der Corona-Krise noch nicht annähernd bewältigt sind. Angesichts dieser hohen Kosten und der gesellschaftlichen Lasten ist es gerechtfertigt und notwendig, befristet die so erzielten sogenannten Übergewinne einer besonderen Steuer oder Abgabe zu unterwerfen. Dies entspricht auch einem Vorschlag der EU-Kommission und Vorstößen, wie sie beispielsweise in den USA oder in Großbritannien existieren.
Auf den Internetseiten des Bundesrates:
Drei Länder fordern Besteuerung von Übergewinnen (10.6.2022)
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„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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