BMF: Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 EStG
Bestimmung des Empfängers der Datenlieferung sowie des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung gemäß § 43 Absatz 2 Satz 8 EStG
Bundesministerium der Finanzen 24. September 2013, IV C 1 - S 2400/11/10001 :001 DOK 2013/0878882)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Bestimmung des Empfängers der Datenlieferung sowie des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung gemäß § 43 Absatz 2 Satz 8 EStG wie folgt Stellung:
1. Empfänger der Datenlieferung
Nach § 43 Absatz 2 Satz 7 EStG hat die auszahlende Stelle die erforderlichen Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung über ELSTER zu übermitteln. Das Verfahren ELSTER hat unter https://www.elster.de/ent_home.php einen separaten Bereich für Entwickler eingerichtet. Für den Zugang ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung wird unter https://www.elster.de/ent_teilnahme.php beschrieben und angeboten. Im Entwicklerbereich steht ein kostenloses ELSTER-DevelopmentToolkit mit Clientsoftware und Schnittstellenspezifikationen zur Verfügung. Dieses Toolkit ermöglicht die Implementierung des Verfahrens ELSTER - inkl. der Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 EStG - in jede Software.
2. Zeitpunkt der erstmaligen Übermittlung
Die Meldung für die Kalenderjahre 2009 bis einschließlich 2013 erfolgt im Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis 31. Juli 2014. In den folgenden Jahren ist die Meldung jährlich bis zum 28. Februar des Folgejahres zu übermitteln.
3. Übermittlungspflichten
Eine Übermittlungspflicht nach § 43 Absatz 2 Satz 7 EStG besteht in Bezug auf den einzelnen Kunden nur für den Fall, dass tatsächlich Kapitalerträge angefallen sind. Unter Umständen ergibt sich daraus eine jährliche Übermittlung der Daten.
4. Verfahrensbeschreibungen
Schnittstellenbeschreibungen und weitere Beschreibungen, die für den Verfahrensablauf erforderlich sind, können unter www.esteuer.de eingesehen werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung - Steuern - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Abgeltungsteuer - (http://www.bundesfinanzministerium.de) zum Download bereit.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera