BMF: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG); Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2023 (BStBl I S. 218)
Bundesministerium der Finanzen 6. Februar 2024, IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006 (DOK 2024/0037309)
Aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die hierbei mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Ländern Muster bereit, die mit sogenannten BMF-Schreiben veröffentlicht werden.
Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen unter anderem um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt. Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2024 sind daher die mit dem untenstehenden BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 ergänzten Muster zu nutzen. Sie werden an dieser Stelle auch als Word-Dokument veröffentlicht. Zur Gültigkeit von Bescheinigungen, die auf älteren Mustern aufbauen, finden Sie ebenfalls Ausführungen im BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024.
Auf den Internetseiten des BMF:
- BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 - Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) [PDF, 700 kB]
- Musterbescheinigungen - Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens; Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) [DOCX, 46 kB]
- BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023 - Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) [PDF, 356 kB]
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Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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G. Grisebach, Steuerberaterin
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"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
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