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BMF: OGAW-IV-Umsetzungsgesetz; Sammel-Steuerbescheinigungen nach § 44a Absatz 10 Satz 4 EStG; Veröffentlichung des Musters

Bundesministerium der Finanzen 29.12.2011, IV C 1 - S 2401/08/10001 :007 (DOK 2011/1041094)

Gemäß § 44a Absatz 10 Satz 4 EStG kann bei ausländischer Zwischenverwahrung von Aktien die letzte inländische auszahlende Stelle in der Wertpapierverwahrkette (inländische depotführende Stelle) bei der auszahlenden Stelle im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 EStG über den vor der Zahlung in das Ausland vorgenommenen Steuerabzug eine Sammel-Steuerbescheinigung für die Summe der eigenen und der für Kunden verwahrten Aktien beantragen. Entsprechendes gilt gemäß § 7 Absatz 3a bis 4 InvStG für Anteile an inländischen Investmentvermögen. Die Sammel-Steuerbescheinigung ist unter Berücksichtigung des beiliegenden amtlichen Musters auszustellen.

Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie in der SIS-Datenbank Steuerrecht unter der SIS-Nr. SIS 11 41 36.