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Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1.1.2024

Bundesministerium der Finanzen 18. Dezember 2023, IV D 5 - S 2285/19/10001 :004 (DOK 2023/1199561)

Bezug: BMF-Schreiben vom 11. November 2020 (BStBl I Seite 1212 = SIS 20 18 09)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 überarbeitet worden. Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Gegenüber der Ländergruppen­einteilung zum 1. Januar 2021 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

Äquatorialguinea: von Gruppe 3 nach Gruppe 4
Armenien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3
Aserbaidschan: von Gruppe 4 nach Gruppe 3
Bahamas: von Gruppe 1 nach Gruppe 2
Belize: von Gruppe 4 nach Gruppe 3
Brunei Darussalam: von Gruppe 1 nach Gruppe 2
Chile: von Gruppe 2 nach Gruppe 3
Fidschi: von Gruppe 3 nach Gruppe 4
Georgien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3
Guatemala: von Gruppe 4 nach Gruppe 3
Irak: von Gruppe 3 nach Gruppe 4
Iran, Islamische Republik: von Gruppe 3 nach Gruppe 4
Kosovo: von Gruppe 4 nach Gruppe 3
Libanon: von Gruppe 3 nach Gruppe 4
Malta: von Gruppe 2 nach Gruppe 1
Moldau, Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3
Namibia: von Gruppe 3 nach Gruppe 4
Nauru: von Gruppe 3 nach Gruppe 2
Palau: von Gruppe 2 nach Gruppe 3
Seychellen: von Gruppe 2 nach Gruppe 3
Spanien: von Gruppe 1 nach Gruppe 2
Suriname: von Gruppe 3 nach Gruppe 4
Venezuela, Bolivarische Republik: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

Die Beträge des § 1 Absatz 3 Satz 2, des § 10 Absatz 1 Nummer 5 Satz 3, des § 32 Absatz 6 Satz 4, des § 33a Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 2 EStG sind ab dem Veranlagungs­zeitraum 2024 wie folgt anzusetzen:

in voller Höhe mit ¾ mit ½ mit ¼
Wohnsitzstaat1 oder -ort des Steuerpflichtigen bzw. der unterhaltenen Person
1 2 3 4
Amerikanische Jungferninseln Antigua und Barbuda Albanien Afghanistan
Andorra Aruba Amerikanisch-Samoa Ägypten
Australien Bahamas Argentinien Algerien
Belgien Bahrain Armenien Angola
Bermuda Barbados Aserbaidschan Äquatorialguinea
Britische Jungferninseln Brunei Darussalam Belarus Äthiopien
Dänemark Cookinseln Belize Bangladesch
Färöer Curaçao Bosnien und Herzegowina Benin
Finnland Estland Botsuana Bhutan
Frankreich Französisch-Polynesien Brasilien Bolivien, Plurinationaler Staat
Gibraltar Griechenland Bulgarien Burkina Faso
Grönland Kroatien Chile Burundi
Guam Lettland China Cabo Verde
Hongkong Litauen Costa Rica Côte d’Ivoire
Insel Man Nauru Dominica Dschibuti
Irland Nördliche Marianen Dominikanische Republik El Salvador
Island Oman Ecuador Eritrea
Israel Panama Gabun Eswatini
Italien Polen Georgien Fidschi
Japan Portugal Grenada Gambia
Kaimaninseln Puerto Rico Guatemala Ghana
Kanada Saudi-Arabien Guyana Guinea
Kanalinseln Slowakei Jamaika Guinea-Bissau
Katar Slowenien Kasachstan Haiti
Korea, Republik Spanien Kolumbien Honduras
Kuwait St. Kitts und Nevis Kosovo Indien
Liechtenstein St. Martin (französischer Teil) Kuba Indonesien
Luxemburg St. Martin (niederländischer Teil) Libyen Irak
Macau Trinidad und Tobago Malaysia Iran, Islamische Republik
Malta Tschechien Malediven Jemen
Monaco Turks- und Caicosinseln Marshallinseln Jordanien
Neukaledonien Ungarn Mauritius Kambodscha
Neuseeland Uruguay Mexiko Kamerun
Niederlande Zypern Moldau, Republik Kenia
Norwegen   Montenegro Kirgisistan
Österreich   Niue Kiribati
Palästinensische Gebiete   Nordmazedonien Komoren
San Marino   Palau Kongo
Schweden   Paraguay Kongo, Demokratische Republik
Schweiz   Peru Korea, Demokratische Volksrepublik
Singapur   Rumänien Laos, Demokratische Volksrepublik
Taiwan   Russische Föderation Lesotho
Vatikanstadt   Serbien Libanon
Vereinigte Arabische Emirate   Seychellen Liberia
Vereinigte Staaten   St. Lucia Madagaskar
Vereinigtes Königreich   St. Vincent und die Grenadinen Malawi
    Südafrika Mali
    Thailand Marokko (einschl. Westsahara)
    Türkei Mauretanien
    Turkmenistan Mikronesien, Föderierte Staaten von
    Tuvalu Mongolei
      Mosambik
      Myanmar
      Namibia
      Nepal
      Nicaragua
      Niger
      Nigeria
      Pakistan
      Papua Neuguinea
      Philippinen
      Ruanda
      Salomonen
      Sambia
      Samoa
      São Tomé und Príncipe
      Senegal
      Sierra Leone
      Simbabwe
      Somalia
      Sri Lanka
      Sudan
      Südsudan
      Suriname
      Syrien, Arabische Republik
      Tadschikistan
      Tansania, Vereinigte Republik
      Timor-Leste
      Togo
      Tonga
      Tschad
      Tunesien
      Uganda
      Ukraine
      Usbekistan
      Vanuatu
      Venezuela, Bolivarische Republik
      Vietnam
      Zentralafrikanische Republik

1 Die Aufführung auf dieser Liste als „Wohnsitzstaat oder -ort“ erfolgt allein zum Erhalt der Übersichtlichkeit und hat keinen Einfluss auf die Position der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Anerkennung von Staaten und/oder Regierungen.

Dieses Schreiben ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 das BMF-Schreiben vom 11. November 2020 (BStBl I Seite 1212). Es wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

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    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

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