FG Baden-Württemberg: Selbständiger Dozent kann nur eine Betriebsstätte haben
Finanzgericht erhöht die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten
Finanzgericht Baden-Württemberg 21. Dezember 2011, Pressemitteilung Nr. 11/2011
Mit Urteil vom 27. Oktober 2011 (Az.: 3 K 1849/09) hat der 3. Senat für die Streitjahre 2001 bis 2003 entschieden, dass ein selbständiger Dozent nur eine Betriebsstätte haben kann. Der Kläger ist selbständiger Personalberater und daneben als Dozent und Prüfer in verschiedenen Hochschulen tätig.
Das Finanzamt wertete die Fahrten zwischen dem Büro des Klägers, das sich unter seiner Wohnung im selben Haus befindet und in dem er die Personalberatertätigkeit ausübt, und den jeweiligen Hochschulen jeweils als Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und nicht als unbeschränkt abzugsfähige Reisekosten. Auch angestellte Lehrkräfte könnten ihre Aufwendungen für Fahrten vom häuslichen Arbeitszimmer zur Schulungsstätte nicht unbegrenzt absetzen, sondern nur in begrenzter Höhe.
Das Finanzgericht gab dem Kläger Recht und ließ die Aufwendungen als Reisekosten in unbegrenztem Umfang zum Abzug zu. Im Lichte der Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 9.6.2011, VI R 55/10, BFH/NV 2011 S. 1764 = SIS 11 27 14), wonach Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben können, kann auch ein selbständig Tätiger nur eine Betriebsstätte haben. Verfassungsrechtlich sei eine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und übrigen Steuerpflichtigen geboten. Bei den Fahrten des Klägers zu den verschiedenen Hochschulen handele es sich daher nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (Pendlerpauschale). Betriebsstätte in diesem Sinne ist nur ein Ort, an dem sich der ortsgebundene Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit des Gewerbetreibenden, Landwirts oder Selbständigen befindet.
Das Finanzgericht hat in seinem Urteil die Revision zugelassen. Das Finanzamt hat inzwischen Revision eingelegt (Az. des Bundesfinanzhofs VIII R 47/11).
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera