FinMin Mecklenburg-Vorpommern: Keine Zahlungserinnerung für Steuervorauszahlungen durch die Finanzämter
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung Nr. 48/21 vom 14.9.2021
Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Zahlungshinweise umgestellt. Bislang erhielten die Steuerpflichtigen vierteljährlich eine Zahlungserinnerung. Mit der Quartalszahlung im September entfällt dieser Hinweis. Die Finanzämter empfehlen den Steuerpflichtigen, auf das Lastschriftverfahren umzustellen, um die pünktliche Zahlung sicherzustellen.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher per Brief zu den jeweiligen Stichtagen (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) auf die vierteljährlichen Zahlungen hingewiesen. Das kostet alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler viel Geld und ist schlecht für Klima und Umwelt. Mit dem zweiten Fälligkeitstermin am 10. Juni 2021 sind die Zahlungserinnerungen daher letztmalig verschickt worden.
„Zahlungserinnerungen vier Mal im Jahr mit der Post zu verschicken, ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angebracht“, begründet Finanzminister Reinhard Meyer die Entscheidung. „Durch die Umstellung können wir jedes Jahr 11 Tonnen CO2, 15 Tonnen Holz und 260.000 Liter Wasser sparen. Und wir entlasten auch den Landeshaushalt jährlich um 220.000 Euro.“
Damit die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ihre Steuerzahlungen pünktlich begleichen können, empfiehlt die Steuerverwaltung die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Ein entsprechendes Formular ist mit letzten Zahlungserinnerung an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verschickt worden.
Das Lastschriftverfahren bietet viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der Steuervorauszahlung werden automatisch beglichen und können nicht mehr vergessen werden. Und für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt auch die Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge automatisch.
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